21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.
ergänzende Informationen

Landgericht Coburg Beschluss19.11.2003

Zur Haftung eines siebenjährigen Kindes, wenn es beim Spielen ein Kleinkind verletztKopfschmerzen nach Spielunfall

Eine Rempelei unter spielenden Kindern kann mitunter zu schweren Verletzungen führen. Doch löst sie Schaden­s­er­satz­ansprüche nur aus, wenn das in Anspruch genommene Kind schuldhaft gehandelt hat.

Das musste jetzt ein dreijähriger Bub erfahren, der gegen seinen siebenjährigen Schädiger geklagt hatte. Amtsgericht und Landgericht Coburg wiesen die Schmer­zens­geldklage von 1.500,- € ab. Dem siebenjährigen Spielkameraden habe ein vorwerfbares Verhalten nicht nachgewiesen werden können.

Was war geschehen? Der Siebenjährige war mit seinen Eltern bei der Familie des dreijährigen Knaben zu Besuch. Während die Erwachsenen zu Tisch saßen, spielten die Buben im Garten. Nach einer Weile schnappte sich der Ältere ein Fahrrad und fuhr herum. Urplötzlich lief ihm der Dreikäsehoch vor das Rad und stieß gegen den Fahrradlenker. Der Junge hatte Glück im Unglück: Trotz Schädelfraktur und einer Nacht auf der Intensivstation verheilte alles folgenlos. Dennoch forderte er von seinem Spielgefährten Schmerzensgeld, sei dieser doch unaufmerksam gefahren. Er sei gestürzt, als der Kleine unvermittelt versucht habe, nach dem Fahrrad zu greifen – verteidigte sich der erschrockene siebenjährige Beklagte.

Amtsgericht und Landgericht Coburg gaben dem Beklagten Recht. Zwar könne er grundsätzlich für Schäden zur Verantwortung gezogen werden, weil er bereits sieben Jahre alt sei. Doch hätten die angehörten Zeugen die Version des dreijährigen Verletzten nicht bestätigt. Ihm sei daher der Nachweis nicht gelungen, dass der beklagte Siebenjährige unaufmerksam gefahren sei.

Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg vom 28.11.2003

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss1423

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI