21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Coburg Entscheidung13.12.2007

Bei Unfallschaden darf die Markenwerkstatt ranUnfall­ge­schä­digter darf seinen Kfz-Schaden gegenüber der Haftpflicht­ver­si­cherung nach den in einer Markenwerkstatt anfallenden Reparaturkosten berechnen lassen

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, muss sich zur Reparatur seines Pkws von der gegnerischen Haftpflicht­ver­si­cherung nicht auf irgendeine Fachwerkstatt verweisen lassen. Vielmehr kann er die Reparaturkosten nach den Sätzen berechnen, die in einem markengebunden Kfz-Betrieb anfallen.

Das befanden Amtsgericht Kronach und Landgericht Coburg und gaben damit einem Pkw-Eigentümer Recht, dem die Unfall­geg­nerseite den Schadensersatz um rund 580 € gekürzt hatte. Die Reparatur in einer nicht markengebunden Werkstatt kann nach Auffassung der Gerichte nämlich den Wieder­ver­kaufswert des Fahrzeugs negativ beeinflussen. Darauf müsse sich der Unfall­ge­schädigte aber nicht einlassen.

Der Mercedes Sprinter des Klägers war durch einen Unfall in Mitleidenschaft gezogen worden. Zur Berechnung seines Schadens ließ er ein Gutachten erstellen, das zu Reparaturkosten von fast 4.000 € kam. Die Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherung der Unfall­ve­r­ur­sa­cherin kürzte die Erstat­tungs­leistung aber um 580 €. Sie war der Meinung, der Kläger dürfe nicht die Stunden­ver­rech­nungssätze einer Mercedes-Fachwerkstatt ansetzen, sondern müsse sich mit seinem fast fünf Jahre alten Fahrzeug (km-Stand: 259.000) auf eine günstigere, von der Versicherung benannte „freie“ Werkstatt verweisen lassen. Das nahm der Geschädigte nicht hin und klagte.

Mit Erfolg. Das Amtsgericht Kronach sprach ihm auch den Restbetrag zu und führte aus, ein Unfall­ge­schä­digter habe grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der in einer marken­ge­bundenen Werkstatt anfallenden Reparaturkosten. Er müsse sich nicht erst mit seinem Fahrzeug und dem Schadens­gut­achten bei mehreren Kfz-Werkstätten vorstellen, um herauszufinden, ob diese – bei günstigeren Stundensätzen – zur gleichwertigen Durchführung der Reparatur in der Lage seien. Außerdem könne auch bei älteren Fahrzeugen für den Zeit- und Marktwert von Bedeutung sein, ob in einem Betrieb der entsprechenden Automarke repariert wurde. Das Landgericht Coburg sah es genauso, so dass die Versicherung die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts schließlich zurücknahm.

Quelle: ra-online, LG Coburg (pm)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung5454

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI