15.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 367

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Landgericht Coburg Entscheidung24.09.2003

Ruinöse Falschauskunft - Zur Haftung eines Inkas­so­un­ter­nehmens für falsche Wirtschafts­aus­künfte

Im Wirtschaftsleben fatal: Unrichtige Informationen über die Bonität eines Unternehmens. Werden sie von einer Auskunftei erteilt, macht sie sich unter Umständen schaden­s­er­satz­pflichtig.

Das zeigt ein vom Landgericht Coburg nunmehr entschiedener Fall. Es sprach einer von falschen Auskünften betroffenen Firma Schadensersatz von rund 4.000 € gegen ein Wirtschafts­aus­kunfts­un­ter­nehmen zu. Durch die Fehlinformation sei zumindest ein Auftrag nicht zustande gekommen, so das Gericht.

Sachverhalt: Ab dem Jahr 1999 liefen die Geschäfte der Großhan­delsfirma mit ihren französischen und italienischen Lieferanten immer schlechter. Durch Zufall erfuhr sie auch den Grund: Ein Inkassodienst verbreitete auf Anfrage seit 1998 unrichtige Informationen über den Firmeninhaber. Wegen einer Namens­ver­wechslung sollte dieser u.a. bereits den Offenbarungseid geleistet haben. Doch trotzdem weigerte sich das Inkas­so­un­ter­nehmen, Ersatz für ein geplatztes Geschäft von ca. 4.000 € und für die im Jahr 1999 eingetretenen Umsatzeinbußen von ca. 37.000 € zu zahlen. Der Großhan­dels­betrieb klagte auf Schadensersatz.

Gericht­s­ent­scheidung:

Und das Landgericht Coburg gab der Klage teilweise statt. Die Falschauskunft über den angeblichen Offenbarungseid des Firmenchefs habe die Bonität der klagenden Firma gefährdet. Es verstehe sich von selbst, dass im Wirtschaftsleben Informationen einer Auskunftei über die Zahlungs­fä­higkeit eines Kunden wesentliche Grundlage für Geschäfts­be­zie­hungen seien. Unrichtige Angaben könnten sich ruinös auswirken. Allerdings sei infolge der falschen Auskunft des beklagten Inkassodienstes nur ein konkreter Auftrag storniert worden. Und nur hierfür müsse er Ersatz leisten. Denn nach der Beweisaufnahme stehe nicht fest, dass der Umsatzverlust im Jahr 1999 ebenfalls auf die Falschauskunft zurückzuführen sei.

Das Landgericht Coburg wurde durch das Oberlan­des­gericht Bamberg im Wesentlichen bestätigt.

Fazit:

Dieser Fall zeigt einmal mehr: Sensible Daten sind äußerst sorgfältig zu recherchieren, insbesondere wenn man mit ihnen Profit macht.

Hinweis auf die Instanzen:

Urteil des Landgerichts Coburg vom 24.09.2003, Az: 23 O 169/01; Urteil des Oberlan­des­ge­richts Bamberg vom 07.05.2004, Az: 6 U 59/03; rechtskräftig

Quelle: Pressemitteilung des LG Coburg vom 02.07.2004

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