18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.

Dokument-Nr. 478

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Coburg Entscheidung23.02.2005

Zur Haftung des Kasko­ver­si­cherers, wenn der versicherte Pkw bei einem Unfall beschädigt wird, bei dem der Versi­che­rungs­nehmer unter Medika­men­ten­einfluss standPillen mit fatalen Nebenwirkungen

Tabletten haben nicht immer nur heilende Wirkung. Manchmal stellen sich unerfreuliche Nebenfolgen ein, die keine Packungsbeilage je erwähnt. So kann ein infolge Medika­men­ten­einnahme verursachter Verkehrsunfall nicht nur eine Bestrafung und einen Führer­schei­n­entzug nach sich ziehen. Unter Umständen entfällt auch der Kaskoschutz für das hierbei beschädigte eigene Fahrzeug.

Das machte jetzt das Landgericht Coburg in einer aktuellen Entscheidung deutlich. Das Gericht wies die Klage des bei einem Unfall mit Arzneimitteln vollgepumpten Versicherten gegen die Vollkas­ko­ver­si­cherung auf Zahlung von rund 8.500 € ab. Der Versi­che­rungs­nehmer habe den Versi­che­rungsfall in vorwerfbarer Weise selbst verursacht, so das Landgericht.

Sachverhalt:

An einem trüben Novembermorgen herrschte nicht viel Verkehr auf den Straßen. Gemütlich fuhr der spätere Kläger mit seinem Auto an mehreren ordnungsgemäß am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugen vorbei. Als er wieder einscherte, prallte er ungebremst gegen einen abgestellten Kleinlaster. Auf die herbeigeeilten Polizisten machte der Unfall­ve­r­ur­sacher einen abwesenden, apathischen Eindruck. Da er kaum Reaktionen zeigte und verwaschen sprach, musste er eine Blutprobe abgeben. Hierin fanden sich erhebliche Mengen von Psychopharmaka. Die Folgen: Das Strafgericht brummte dem Versi­che­rungs­nehmer eine saftige Geldstrafe auf und der Führerschein war weg. Wenigstens den an seinem Wagen entstandenen Schaden wollte er vom Kasko­ver­si­cherer erstattet bekommen. Dieser lehnte ab, sei der Schaden vom Versicherten grob fahrlässig herbeigeführt worden.

Gericht­s­ent­scheidung:

Das Landgericht Coburg gab der verklagten Versi­che­rungs­ge­sell­schaft Recht. Nach Vernehmung mehrerer Zeugen und eines Sachver­ständigen lehnte es eine Zahlungspflicht der Beklagten ab. Durch den Medika­men­ten­einfluss sei der Kläger fahruntüchtig gewesen. Dies zeige sich dadurch, dass er nach dem Unfall apathisch gewesen sei, nur verlangsamt reagiert und verwaschen gesprochen habe. Der Versi­che­rungs­nehmer habe auch Tabletten von bekanntermaßen bewusst­seins­ver­än­dernder Wirkung in so großer Menge geschluckt, dass er seine Fahrun­taug­lichkeit ohne Weiteres hätte erkennen können und müssen. Er habe daher grob verkehrswidrig gehandelt. Unter diesen Umständen müsse der Versicherer nicht leisten.

Fazit:

Hat der Volksmund doch Recht: Pillen haben gelegentlich im wahrsten Sinne des Wortes eine bittere Wirkung.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 242 des LG Coburg vom 22.04.2005

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung478

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI