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Landgericht Braunschweig Urteil12.03.2012

Angriffe auf Radfahrer: 62-jähriger Autofahrer zur Freiheitsstrafe verurteiltDrei Jahre Haft wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körper­ver­letzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr

Das Landgericht Braunschweig hat einen 62-jährigen Autofahrer wegen mehrerer Angriffe auf Radfahrer und daraus resultierendem versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körper­ver­letzung, mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort sowie wegen gefährlicher Körper­ver­letzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein 62-jähriger Autofahrer aus Salzgitter zum einen seinen Hunde auf einen Radfahrer gehetzt, da er ihm seiner Meinung nach nicht schnell genug einen Feldweg zur Durchfahrt mit seinem Pkw freigemacht hatte. Zum anderen hatte sich der Autofahrer über einen weiteren Radfahrer geärgert, und zwar über dessen Fahrweise und darüber, dass der Radfahrer nach gegenseitigen Provokationen einen Außenspiegel an seinem Fahrzeug abgetreten hatte. Daraufhin verfolgte der Mann den Radfahrer mit seinem Pkw und fuhr ihn auf einem als Gehweg ausgezeichneten Schotterweg von hinten kommend um.

Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann rechtskräftig wegen versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körper­ver­letzung, mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort sowie wegen gefährlicher Körper­ver­letzung zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von drei Jahren und entzog daneben die Fahrerlaubnis, zog den Führerschein ein und ordnete eine Sperrfrist von vier Jahren an, in der ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Quelle: Landgericht Braunschweig/ra-online

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