21.11.2024
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Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.

Dokument-Nr. 10124

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Urteil01.06.2010Landgericht Bonn7 O 470/09
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ITRB 2011, 8Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB), Jahrgang: 2011, Seite: 8
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Landgericht Bonn Urteil01.06.2010

Telekom hat Fürsorgepflicht und muss Kunden auf hohe Rechnungen hinweisenUngewöhnliches Inter­n­et­nut­zungs­ver­halten

Die Telekom hat nach Ansicht des Landgerichts Bonn gegenüber ihren Kunden eine Fürsorgepflicht und muss sich bei auffällig hohen Rechnungen um die Ursachen kümmern.

Im zugrunde liegende Fall war ein neu installierter DSL-Router falsch eingestellt. Das Gerät stellte einen ständigen Zugang zum Internet her, der im Minutentakt abgerechnet wurde - ohne dass die Kundin sich darüber im Klaren war. Die monatlichen Belastungen explodierten von rund 40 auf mehr als 1.000 Euro. Die Frau hatte in dieser Zeit weder die Online-Rechnungen noch ihre Kontoauszüge überprüft. Die Telekom buchte in fünf Monaten 5.756,19 EUR vom Konto ihrer Kundin ab.

Ungewöhnliches Inter­n­et­nut­zungs­ver­halten hätte der Telekom auffallen müssen

Nach Ansicht des Landgericht Bonn hätte der Telekom das "ungewöhnliche Inter­n­et­nut­zungs­ver­halten" der Kundin auffallen müssen. Dann hätte das Unternehmen innerhalb weniger Tage reagieren müssen. Stattdessen habe die Telekom weiter Rechnungen gestellt und Beträge abgebucht. Damit habe sich die Telekom einer Pflichtverletzung schuldig gemacht.

Mitverschulden der Kundin

Allerdings sah das Landgericht Bonn bei der Kundin eine Mitschuld wegen nachlässigen Verhaltens. Von der Rechnungssumme muss die Kundin daher 460,- EUR selbst tragen. Rund 5.300,- EUR muss die Telekom zurückerstatten.

Quelle: ra-online (pt)

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