21.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 18748

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Urteil10.01.2014Landgericht Bonn15 O 189/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BerlinerAnwBl 2014, 239Zeitschrift: Berliner Anwaltsblatt (BerlinerAnwBl), Jahrgang: 2014, Seite: 239
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Landgericht Bonn Urteil10.01.2014

Anwalt muss täglich seinen Spam-Ordner kontrollierenVerletzung der Kontrollpflicht kann Anwaltshaftung begründen

Stellt ein Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse als Kontakt­mög­lichkeit zur Verfügung, so muss er täglich kontrollieren, ob nicht versehentlich E-Mails in den Spam-Ordner gelandet sind. Verletzt er seine Kontrollpflicht, so kann dies eine Haftung des Anwalts begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mandantin eines Rechtsanwalts machte gegen diesen Schaden­er­satz­ansprüche wegen mehrerer behaupteter Pflicht­ver­let­zungen geltend. Hintergrund dessen war, dass der Rechtsanwalt unter anderem eine E-Mail übersah und daher Vergleichs­ver­hand­lungen scheiterten. Der Anwalt führte zu seiner Verteidigung an, dass er die E-Mail deshalb übersah, weil sie in seinem Spam-Ordner gelandet war. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten

Das Landgericht Bonn entschied zu Gunsten der Mandantin. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden, da ihr Rechtsanwalt mehrere Pflichten aus dem Anwaltsvertrag verletzt habe.

Verstoß gegen Pflicht zur Kontrolle des Spam-Ordners

Der Rechtsanwalt habe nach Auffassung des Landgerichts unter anderem gegen die Pflicht zur Kontrolle des Spam-Ordners verstoßen. Eine solche Pflicht habe bestanden, da er seine E-Mail-Adresse als Kontakt­mög­lichkeit im Briefkopf angeboten habe. Er habe deshalb dafür sorgen müssen, dass ihm zugesandte E-Mails auch erreichen. Dies erfordere bei Aktivierung eines Spam-Filters die tägliche Kontrolle des Spam-Ordners. Denn nur so könne ausgeschlossen werden, dass eventuelle versehentlich als Werbung aussortierte E-Mails übersehen werden.

Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/rb)

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