18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 19044

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil23.10.2014

Früherer BER-Chef Schwarz kann Fortzahlung seiner Bezüge verlangenFristlose Kündigung des früheren Sprechers der Geschäfts­führung des Flughafens BER ist nicht wirksam erfolgt

Das Landgericht Berlin hat der Klage des früheren Sprechers der Geschäfts­führung des Flughafens Berlin-Brandenburg Prof. Dr. Schwarz auf Fortzahlung seiner Bezüge in Höhe von insgesamt 1.026.860,37 Euro stattgegeben.

Prof. Dr. Schwarz war im Juni 2013 von dem Aufsichtsrat fristlos entlassen worden. Hintergrund waren Ausein­an­der­set­zungen im Zusammenhang mit der Verschiebung des Eröff­nungs­termins des Flughafens.

Auf mangelhafte Informationen über Flugha­fe­ner­öffnung gestützte außer­or­dentliche Kündigung ist zu spät erfolgt

Das Landgericht wies in der mündlichen Begründung seiner Entscheidung darauf hin, dass die fristlose Kündigung nicht wirksam erfolgt sei. Das Gericht betonte, dass die Kündigung nicht auf die Frage gestützt worden sei, ob Prof. Dr. Schwarz für die Verschiebung des Eröff­nungs­termins verantwortlich sei. Vielmehr gehe es darum, ob die Information über die notwendige Absage des Termins rechtzeitig erfolgt sei. Diese Frage habe das Landgericht letztlich offen lassen können, da eine hierauf gestützte außer­or­dentliche Kündigung im Juni 2013 zu spät erfolgt sei. Auch den von der beklagten Flugha­fen­ge­sell­schaft in dem Termin nachgeschobenen weiteren Kündigungsgrund der Preisgabe interner Unterlagen hat das Landgericht nicht anerkannt. Hierzu sei Prof. Dr. Schwarz zur Wahrung seiner Rechte in dem Prozess berechtigt gewesen, so der Richter. Allerdings ist er auf Antrag der Flugha­fen­ge­sell­schaft verurteilt worden, diese Unterlagen vollständig an sie herauszugeben.

Quelle: Kammergericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil19044

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI