Dokument-Nr. 16662
Permalink https://urteile.news/
- GE 2005, 869Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2005, Seite: 869
Landgericht Berlin Urteil03.03.2005
Recht zur Mietminderung von 5 % aufgrund Lärmbelästigung durch JazzkellerKein Ausschluss des Minderungsrechts wegen fehlendem Baumangel und Überschreitung des Lärmpegels durch Spitzenwerte
Geht von einem Jazzkeller eine Lärmbelästigung aus, so rechtfertigt dies selbst dann eine Mietminderung von 5 %, wenn gar kein Baumangel vorliegt und nur vereinzelt durch Spitzenwerte die Lärmgrenze überschritten wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Mieter einer Wohnung berechtigt waren wegen einer Lärmbelästigung durch einen Jazzkeller ihre Miete zu mindern. Durch Musik kam es immer wieder in den Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr zu einem Lärmpegel von über 25 dB (A). Der Fall landete schließlich vor Gericht.
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Berlin entschied, dass den Mieterin ein Recht zur Mietminderung zustand. Zwar habe kein Baumangel vorgelegen, da die Luft- und Trittschalldämmung des Jazzkellers den Anforderungen der DIN 4109 entsprach. Darauf sei es jedoch nicht angekommen. Denn ein Vermieter müsse dafür sorgen, dass einzelne Mieter des Hauses in den jeweiligen Räumen nur so viel Lärm durch Musik erzeugen, dass die übrigen Mieter hierdurch nicht unangemessen gestört werden. Dies sei hier hingegen der Fall gewesen.
Minderungsquote von 5 %
Aufgrund der Überschreitung der Grenzwerte der TA-Lärm sei nach Ansicht des Amtsgerichts eine Minderungsquote von 5 % der Nettokaltmiete angemessen gewesen. Dabei habe es keine Rolle gespielt, dass die Überschreitung der Lärmgrenzwerte nur auf vereinzelte Spitzenwerte und nicht auf eine Dauerbelastung beruhte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2005, 869/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16662
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.