Dokument-Nr. 33721
Permalink https://urteile.news/
- GE 2024, 41Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2024, Seite: 41
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil14.12.2022, 15 C 246/22
Landgericht Berlin Urteil07.12.2023
Erhöhung auf marktübliche Miete bei Ausspruch einer Vertragsfortsetzung auf unbestimmte ZeitVoraussetzung ist Sozialverträglichkeit der erhöhten Miete für Mieter
Ordnet das Gericht gemäß § 574 a Abs. 2 BGB eine Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit an und liegt die bisherige Miete unter der marktüblichen Neuvermietungsmiete, so muss das Gericht zugleich die Erhöhung der Miete anordnen, wenn dies für den Mieter sozialverträglich ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Berlin im Jahr 2023 darüber zu entscheiden, ob einem Vermieter im Falle einer gerichtlich angeordneten Vertragsfortsetzung ein Anspruch auf Erhöhung des Mietzinses zustehe, wenn dieser bisher unter der marktüblichen Neuvermietungsmiete liegt. Zur Vertragsfortsetzung kam es, weil der Mieter der Wohnung gegen die ausgesprochene Eigenbedarfskündigung erfolgreich Widerspruch eingelegt hatte.
Anspruch auf Erhöhung der Miete auf marktübliche Miete
Das Landgericht Berlin entschied, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen für den Vermieter unzumutbar sei. Die bislang vom Mieter entrichtete Miete liege deutlich unter der marktüblichen Miete. Für den Vermieter angemessen seien im Falle der gerichtlich angeordneten Vertragsfortsetzung aber grundsätzlich nur solche Bedingungen, wie sie bei vergleichbaren Mietverhältnissen in der Gemeinde üblich seien. Voraussetzung für eine Erhöhung sei aber, dass diese für den Mieter sozialverträglich ist.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2024
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33721
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.