21.11.2024
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Landgericht Berlin Beschluss05.10.2010

Wohnungsmieter darf von Belegen zur Betriebs­kosten­abrechnung Fotokopien anfertigenRecht zum vollständigen Abschreiben der Belege beinhaltet Recht zum Kopieren

Ein Wohnungsmieter darf von den Belegen zur Betriebs­kosten­abrechnung Fotokopien anfertigen, da dies technisch einfacher ist, als die Belege vollständig abzuschreiben. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es im Rahmen eines Streits über eine Betriebskostenabrechnung unter anderem darum, ob der Mieter berechtigt ist, bei der Einsichtnahme der Belege zur Abrechnung Kopien anfertigen zu dürfen. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln bejahte dies. Nunmehr hatte das Landgericht Berlin über das Recht zu entscheiden.

Recht zum Anfertigen von Fotokopien

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und bejahte daher das Recht des Mieters zur Anfertigung von Fotokopien während der Einsichtnahme der Belege zur Betrie­bs­kos­te­n­a­b­rechnung. Es sei nicht ersichtlich, warum der Mieter, der die Belege vollständig abschreiben dürfe, dies nicht in technischer einfacherer Form durch Fotokopie oder Fotografie ersetzen dürfe, sofern der Vermieter dadurch nicht belastet werde.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

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