14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 31378

Drucken
Urteil20.11.2020Landgericht Berlin65 S 194/20
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil20.11.2020

Recht des Vermieters auf Wohnungs­besichtigung nur in engem RahmenBesich­ti­gungsrecht des Vermieters nur zu vertretbaren Zeiten und zu angekündigtem und rechtmäßigem Zweck

Bei der Frage, ob Mieter ihrem Vermieter Zutritt zur Wohnungs­besichtigung gewähren müssen, ist zwischen dem Recht des Mieters auf Ungestörtheit in der Wohnung und dem Eigentumsrecht des Vermieters und dem daraus abgeleiteten Besich­ti­gungsrecht zu bestimmten Zwecken abzuwägen. Der Mieter muss dem Vermieter grundsätzlich nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten Zutritt zur Wohnung gewähren. Verlangt der Vermieter Zutritt zu einem bestimmten Zweck, so kann der Mieter den Zutritt verweigern, wenn der Vermieter aus einem anderen Grund die Wohnung besichtigen will. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Dieses wies die Räumungsklage eines Vermieters gegen seinen Mieter zurück und erklärte die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter für unwirksam.

Der Vermieter hatte den Mietvertrag gekündigt, nachdem ihn der Mieter nicht in die Wohnung gelassen hatte, um sie gemeinsam mit Kaufin­ter­es­senten zu besichtigen. Diese Kündigung, so das Gericht, sei unwirksam. Aus dem Mietvertrag ergebe sich zwar die Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter die Besichtigung seiner Wohnung mit Kaufin­ter­es­senten sowie zur Feststellung des Zustands der Mietsache zu ermöglichen. Jedoch hatte der Vermieter gar nicht die Besichtigung mit weiteren Personen zu einem solchen Zweck angekündigt, sondern um einen Besich­ti­gungs­termin zur Vermessung der Wohnung sowie damit sich ein Mitarbeiter der Hausverwaltung einen Eindruck vom Zustand der Wohnung verschaffen könne, gebeten.

Dies jedoch stellte nach Auffassung des Gerichts schon keinen aufgrund des Mietvertrags gerecht­fer­tigten Besich­ti­gungsgrund des Vermieters dar. Denn die Feststellung des Zustands der Mietsache umfasse nicht ihre Vermessung. Zudem berechtigte der Mietvertrag lediglich den Vermieter selbst und nicht etwaige Erwerber oder Hilfspersonen zur Feststellung des Wohnungs­zu­stands.

Vermieter muss sich auf angekündigten Besich­ti­gungsgrund beschränken

Bei Beachtung des beiderseitigen Eigen­tums­schutzes und bei Vermeidung unver­hält­nis­mäßiger Eigen­tums­be­ein­träch­ti­gungen ergebe sich deshalb, dass der Vermieter bei Berück­sich­tigung der Umstände des Einzelfalls bereits kein einen wichtigen Grund recht­fer­ti­gendes Erfordernis an der Vermessung oder für das Verschaffen eines Eindrucks vom Wohnungszustand dargetan habe. Sollen zu bestimmten Zwecken angekündigte Wohnungs­be­sich­ti­gungen statt für diese Zwecke für Besichtigungen von Kaufin­ter­es­senten, d.h. für andere Zwecke, genutzt werden, so überwiegt das Recht des Mieters auf Ungestörtheit in der Mietwohnung gegenüber dem Eigentumsrecht des Vermieters und dem daraus abgeleiteten Begehren auf Vermessung der Wohnung oder Kontrolle ihres Zustands. In diesem Fall besteht keine Pflicht des Mieters, dem Vermieter Zutritt zur Wohnung zu gewähren

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/we)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31378

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI