04.06.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
04.06.2025 
Sie sehen einen Bauarbeiter auf einem Gerüst bei einer Haussanierung.

Dokument-Nr. 35087

Sie sehen einen Bauarbeiter auf einem Gerüst bei einer Haussanierung.
Drucken
Urteil18.05.2022Landgericht Berlin64 S 249/20
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2025, 296Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2025, Seite: 296
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil28.07.2020, 206 C 146/19
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil18.05.2022

Vermieter muss keine Kosten für Installation von Fenster­schlössern, Stangenschloss und Überwa­chungs­kameras wegen Aufstellen eines Baugerüstes erstattenKeine zwingenden Aufwendungen für von Sanie­rungs­a­r­beiten betroffenen Mieter

Wird ein Mietshaus mit einem Baugerüst eingerüstet, muss der Vermieter nicht die Kosten für vom Wohnungsmieter installierte Fenster­schlösser, Stangenschloss und Überwa­chungs­kameras erstatten. Es handelt sich dabei nicht um zwingende Aufwendungen im Sinne von § 555 a Abs. 3 BGB. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 wurde ein Mietshaus in Berlin mit einem Baugerüst eingerüstet. Eine der Mieterinnen im Haus befürchtete eine höhere Einbruchsgefahr und installierte daraufhin Fensterschlösser, ein Stangenschloss und Überwa­chungs­kameras. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von über 3.600,00 € verlangte sie von der Vermieterin ersetzt. Da sich diese weigerte dem nachzukommen, erhob die Mieterin Klage. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.

Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für Siche­rungs­maß­nahmen

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Fenster­schlösser, das Stangeschloss und die Überwa­chungs­kameras nach § 555 a Abs. 3 BGB bestehe nicht. Derartige Sicherungsmaßnahmen mögen zwar als Reaktion auf die Errichtung des Baugerüstes allgemein als sinnvoll erscheinen. Es handele sich aber nicht um Maßnahmen, die ein von Sanie­rungs­a­r­beiten betroffener Mieter im Sinne des § 555 a Abs. 3 BGB unbedingt vornehmen "muss". Dem Landgericht war kein Fall bekannt, in dem eine Hausrat­ver­si­cherung für den Fall der Errichtung eines Baugerüstes vom Mieter oder Vermieter die Installation zusätzlicher Schlösser oder noch aufwändigerer Sicher­heits­ein­rich­tungen verlangt hat.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35087

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI