18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 21408

Drucken
Urteil07.04.2015Landgericht Berlin63 S 362/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2015, 916Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2015, Seite: 916
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil07.04.2015

Mieter haben Verkürzung des Flurs um 1,60 m durch Einbau eines Fahrstuhls zu duldenInstallation eines Personenaufzugs stellt gemäß § 555 b Nr. 4 BGB Modernisierungs­maßnahme dar

Wird im Rahmen einer Modernisierungs­maßnahme ein Fahrstuhl in einem Wohnhaus eingebaut und verkürzt sich dadurch der Flur einer fast 134 qm großen Wohnung um 1,60 m, so haben die Mieter dies zu dulden. Eine unzumutbare Härte liegt darin nämlich nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte durch den Einbau eines Fahrstuhls der Eingang einer fast 134 qm großen Wohnung um 1,60 m in den Wohnungsflur hinein verlegt werden. Die Mieter der Wohnung akzeptierten die dadurch bedingte Verkürzung des Flurs nicht. Ihrer Meinung nach habe eine unzulässige Änderung des Grundrisses vorgelegen. Zudem bemängelten sie, dass sich durch den Verlust des Zugangs zum Neben­trep­penhaus der Weg zu den Mülltonnen verlängert habe. Ohnehin sei in der Installation des Perso­nen­fahr­stuhls eine Luxus­mo­der­ni­sierung zu sehen gewesen.

Einbau des Fahrstuhls stellt duldungs­pflichtige Moder­ni­sie­rungs­maßnahme dar

Das Landgericht Berlin verpflichtete die Mieter zur Duldung des Einbaus des Fahrstuhls. Die Duldungspflicht habe sich aus § 555 d BGB ergeben. Bei der Baumaßnahme habe es sich um eine Modernisierung im Sinne des § 555 b Nr. 4 BGB gehandelt. Denn durch den Fahrstuhl habe sich die Nutzbarkeit der Wohnung durch einen leichteren Zugang verbessert.

Kein Vorliegen einer unzumutbaren Härte

Der Einbau des Fahrstuhls habe nach Ansicht des Landgerichts für die Mieter auch keine unzumutbare Härte dargestellt. Dies habe sich weder aus der zu erwartenden Mieterhöhung noch aus den voraussichtlich achttägigen Bauarbeiten ergeben.

Grund­ris­s­än­derung begründet keine Härte

Zwar sei durch die Moder­ni­sie­rungs­maßnahme der Grundriss der Wohnung geändert worden, so das Landgericht weiter, dies habe aber ebenfalls keine unzumutbare Härte begründet. Denn die durch die Verlegung der Wohnungs­ein­gangstür bedingte Verkürzung des Flurs um 1,60 m habe angesichts der Wohnungsgröße von fast 134 qm nur geringfügige Auswirkungen gehabt. Der Zuschnitt und die Nutzbarkeit haben sich nicht maßgeblich geändert. Zudem seien die zum Aufenthalt bestimmten Räume nicht betroffen gewesen.

Keine Härte aufgrund verlängerten Wegs zu den Mülltonnen

Eine Härte sei nach Auffassung des Landgerichts ferner nicht dadurch begründet worden, dass sich der Weg zu den Mülltonnen durch den versperrten Zugang zum Neben­trep­penhaus verlängert habe. Denn der Weg über das Haupt­trep­penhaus habe die Nutzungs­ge­wohn­heiten der Mieter nicht entscheidend beeinflusst.

Einwand der Luxus­mo­der­ni­sierung ungerecht­fertigt

Das Landgericht ließ schließlich den Einwand der Luxus­mo­der­ni­sierung nicht gelten. Es sei zu beachten gewesen, dass angesichts der großzügig geschnittenen Wohnung und der Lage in Schlachtensee die Wohnver­hältnisse als gehoben anzusehen seien. Unter Berück­sich­tigung dessen sei das Vorhandensein eines Personenaufzugs für viele Mieter von großem Nutzen und habe keinen übertriebenen Luxus dargestellt.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 916/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil21408

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI