15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 13029

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Urteil05.06.1989Landgericht Berlin61 S 189/89
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 1990, 56Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 1990, Seite: 56
  • WuM 1990, 16Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1990, Seite: 16
  • ZMR 1990, 58Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 1990, Seite: 58
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ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil05.06.1989

Keine Mietminderung wegen fehlender Heizung in der KücheKüche ist nicht zum dauernden Aufenthalt bestimmt

Kann die Küche nicht beheizt werden, so stellt dies keinen Mietmangel dar. Dies entschied das Landgericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mieterin eine Wohnung gemietet, in der sie die Küche nicht beheizen konnte. Ihrer Meinung nach würde es sich diesbezüglich um einen Mietmangel handeln, den der Vermieter beseitigen müsse. Sie verlangte vom Vermieter, dass dieser in der Küche einen Ofen aufstelle bzw. die Kosten hierfür übernehme.

Landgericht Berlin kann keinen Mietmangel erkennen

Das Landgericht Berlin wies die Klage ab. Es konnte nicht erkennen, dass die Wohnung mangelhaft sei. Ein Mangel liege erst vor, wenn die Wohnung nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet sei (§ 536 BGB). Dazu habe die Frau aber nichts vorgetragen. Dem Gericht war nicht ersichtlich, warum die Küche, die üblicherweise nicht zum dauernden Aufenthalt bestimmt sei, nicht genutzt werden könne. Es sei auch möglich, dass die Küche durch die Beheizung der anderen Räumlichkeiten, warm genug sei, mutmaßte das Landgericht.

Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (zt/pt)

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