18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.

Dokument-Nr. 22211

Drucken
Urteil02.10.2015Landgericht Berlin55 S 206/14 WEG
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2016, 206Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2016, Seite: 206
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil02.10.2015

Abberufung eines WEG-Verwalters aufgrund nicht ordnungsgemäßer Führung von Beschluss­samm­lungen sowie unberechtigter Entnahme von Vorschuss­zah­lungen aus Gemein­schaftskasseWichtiger Grund zur fristlosen Abberufung ohne vorherige Abmahnung

Ein WEG-Verwalter kann aus wichtigem Grund ohne vorherige Abmahnung fristlos abberufen werden, wenn er nicht ordnungsgemäß Beschluss­samm­lungen führt und unberechtigt Vorschuss­zah­lungen aus der Gemein­schaftskasse entnimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ging eine WEG-Verwalterin gegen den Wohnungs­ei­gen­tü­mer­be­schluss über ihre Abberufung vor. Der Verwalterin wurde zum einen vorgeworfen, nicht ordnungsgemäß Beschluss­samm­lungen geführt zu haben. So hatte sie in zwei Sammlungen nicht den Versammlungsort angegeben. Zudem hatte sie vorsätzlich den Inhalt eines Beschlusses nur auszugsweise in der Beschluss­sammlung wiedergegeben. Zum anderen wurde ihr vorgeworfen, dass sie unberechtigt Vorschuss­zah­lungen aus der Gemein­schaftskasse entnommen hatte.

Recht zur fristlosen Abberufung bestand

Das Landgericht Berlin entschied gegen die WEG-Verwalterin. Es haben zwei wichtige Gründe zur fristlosen Abberufung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 WEG vorgelegen. So habe sie bei der Führung der Beschluss­samm­lungen Fehler gemacht, die nicht mehr als Bagatellen anzusehen gewesen seien. Als besonders schwerwiegend sei das vorsätzliche Weglassen von Beschluss­in­halten in einer Beschluss­sammlung zu werten gewesen. Denn der Beschluss habe einen für jeden Wohnungseigentümer elementaren Aspekt betroffen. Auch die unberechtigte Entnahme der Vorschuss­zah­lungen habe die fristlose Abberufung gerechtfertigt.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 206/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22211

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI