21.11.2024
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Urteil20.02.2023Landgericht Berlin528 KLs 28/22
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Landgericht Berlin Urteil20.02.2023

Haftstrafe wegen Betrugs mit Corona-TestzentrenDurch Betrug entstandene Schäden sind als erheblich anzusehen

Das Landgericht Berlin hat einen 46-jährigen Berliner wegen Betrugs in zwei Fällen, davon in einem Fall versucht, zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 649.150,84,- Euro an.

Nach den Feststellungen des Gerichts habe sich der Angeklagte im November 2021 in einem Online-Verfahren bei dem zuständigen Landesamt in Baden-Württemberg als Teststel­len­be­treiber registrieren lassen. Für die Monate Dezember 2021 und Januar 2022 habe er anschließend gegenüber der Kassen­ärzt­lichen Vereinigung Baden-Württemberg eine hohe Anzahl an Corona-Testungen abgerechnet. Die Teststellen hätten zu keinem Zeitpunkt existiert. Hierdurch habe er betrügerisch Taterträge in Höhe von fast 650.000,- Euro erwirtschaftet.

Tatbegehung besonders leicht gemacht worden

Es lägen jeweils besonders schwere Fälle des Betrugs vor. Der Angeklagte der in der Haupt­ver­handlung ein Geständnis abgelegt hatte habe gewerbsmäßig gehandelt. In einem Fall sei ein Vermö­gens­verlust großen Ausmaßes entstanden. Für beide Fälle gelte daher ein erhöhter Strafrahmen. In einer Situation, die für uns alle nicht gut gewesen sei, habe der Angeklagte Krankenkassen geplündert, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteils­be­gründung. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass dem Angeklagten die Tatbegehung besonders leicht gemacht worden sei. Es habe nahezu keine Überprüfung durch die zuständigen Behörden gegeben. Der Angeklagte verbleibt in Unter­su­chungshaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online ((pm/ab)

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