18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 33541

Drucken
Beschluss06.11.2023Landgericht Berlin503 Qs 76/23
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Beschluss28.07.2023, 265a Is 57/23
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Beschluss06.11.2023

Keine Strafbarkeit wegen Verwendung von Kennzeichen verfas­sungs­widriger Organisationen bei Tragen eines FDJ-HemdesWiederbelebung einer verfas­sungs­widriger Organisation nicht zu befürchten

Obwohl die "FDJ in Westdeutschland" als verfas­sungs­widrige Organisation verboten ist, stellt das Tragen eines FDJ-Hemdes keine Strafbarkeit nach § 86 a StGB dar. Denn die Wiederbelebung der verfas­sungs­widrigen Organisation ist nicht zu befürchten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Juli 2023 entschieden, dass das beschlagnahmte FDJ-Hemd einer Bürgerin eingezogen wird. Hintergrund der Entscheidung war der Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfas­sungs­widriger Organisationen. Die "FDJ in Westdeutschland" wurde im Jahr 1954 verboten. Die FDJ-Ost war von dem Verbot nie betroffen. Beide Organisationen verwenden aber dasselbe Symbol. Gegen die Entscheidung richtete sich die sofortige Beschwerde der Bürgerin.

Unzulässigkeit der Einziehung des FDJ-Hemdes

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Bürgerin. Die Einziehung des FDJ-Hemdes sei unzulässig. Durch das Tragen des Hemdes werde keine Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen verfas­sungs­widriger Organisationen nach § 86 a StGB begangen. Die Vorschrift müsse verfas­sungs­konform eingeschränkt werden.

Verfas­sungs­konforme Einschränkung von § 86 a StGB

Angesichts der seit dem Jahr 1954 geänderten Gesell­schaftslage lasse sich nach Ansicht des Landgerichts eine Strafbarkeit durch das Tragen eines FDJ-Hemdes nicht mehr mit dem Sinn und Zweck von § 86 a StGB in Einklang bringen. Die FDJ-West spiele weder im Wissen der Bevölkerung noch im täglichen gesell­schaft­lichen Leben irgendeine Rolle. Das FDJ-Hemd werde bei einem verständigen Beobachter allein Assoziationen mit der FDJ der DDR hervorrufen. Die FDJ-Ost sei zwar noch im Bewusstsein der Bevölkerung verhaftet, aber nach der Wieder­ver­ei­nigung in der politischen Bedeu­tungs­lo­sigkeit verschwunden. Zudem sei sie nicht verboten worden. Daher sei durch das Tragen eines FDJ-Hemdes die Wiederbelebung einer verfas­sungs­widrigen Organisation, nämlich der FDJ-West, nicht zu befürchten.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss33541

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI