23.11.2024
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Dokument-Nr. 204

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Entscheidung17.02.2005Landgericht Berlin27 O 877/04
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Landgericht Berlin Entscheidung17.02.2005

Kein Schmerzensgeld für Thomas Anders gegen Dieter Bohlen u.a.

Die Pressekammer des Landgerichts Berlin hat die Klage von Thomas Anders zurückgewiesen. Er wollte von Dieter Bohlen und der Verlagsgruppe Random-House GmbH Zahlung eines Schmer­zens­geldes in Höhe von 1 Million € erhalten, wegen der ihn beein­träch­ti­genden Äußerungen in dem Erinnerungsbuch seines früheren Gesangspartners.

Unter großem Interesse der zahlreich anwesenden Journalisten wies der Vorsitzende in der Verhandlung darauf hin, dass Thomas Anders nach Ansicht des Gerichts nicht beeinträchtigt sei. Schon die außer­ge­wöhnliche Höhe des verlangten Schmer­zens­geldes zeige, dass es Herrn Anders nicht ernsthaft um eine Genugtuung für Beein­träch­tigung ginge, sondern um Aufmerksamkeit für den Streit unter Künstlern. Thomas Anders, so das Gericht, wäre in der Vergangenheit selbst ausführlich zu Wort gekommen und hätte seine Sicht der Dinge darstellen können. Er habe keine Beein­träch­ti­gungen benennen können, die seine Klageforderung rechtfertigen. Die schriftliche Urteils­be­gründung liegt noch nicht vor.

Gegen das Urteil des Landgerichts Berlin ist das Rechtsmittel der Berufung zum Kammergericht möglich, die nach Zustellung des schriftlichen Urteils innerhalb eines Monats eingelegt werden kann.

Quelle: Pressemitteilung des Kammergerichts vom 17.02.2005

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