Dokument-Nr. 9390
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Berlin Urteil18.03.2010
Landgericht Berlin: Fremde Schornsteinfeger erlaubtKein Schutz von Bezirksschornsteinfegermeistern durch Verbot der Vermittlung "freier" Schornsteinfeger in Deutschland
In Berlin dürfen auch Schornsteinfeger von außerhalb ihre Leistungen anbieten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Ein Berliner Bezirksschornsteinfegermeister ist vor dem Landgericht Berlin mit dem Versuch gescheitert, in einem Eilverfahren gegen die Tätigkeit sogenannter freier Schornsteinfeger in seinem Kehrbezirk vorzugehen. Das Landgericht hat seine Anträge zurückgewiesen, mit denen er die regelmäßige Vermittlung von Schornsteinfegerleistungen an andere deutsche oder ausländische Schornsteinfeger und die logistische Abwicklung solcher Verträge durch die Antragsgegner unterbinden wollte. Bei den Antragsgegnern handelt es sich um ein auf Schornsteinfegerleistungen spezialisiertes Unternehmen und seinen Geschäftsführer.
Regelungen im Schornsteinfegergesetz
Der Antragsteller sah in der Tätigkeit der Antragsgegner einen Verstoß gegen eine Regelung des Schornsteinfegergesetzes, nach der solche Aufgaben u.a. von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ohne gewerbliche Niederlassung im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausgeführt werden dürfen.
Dem ist das Landgericht nicht gefolgt, weil einige der angegriffenen Handlungen nicht den Kehrbezirk des Antragstellers betreffen. Darüberhinaus kann nach Auffassung der Kammer wegen der gebotenen europarechtsfreundlichen Auslegung deutscher Rechtsnormen die Tätigkeit der Antragsgegner nicht mit einer Niederlassung der ausländischen Schornsteinfeger gleichgestellt werden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9390
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.