15.11.2024
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Dokument-Nr. 3424

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Urteil28.11.2006Landgericht Berlin16 O 240/05
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Landgericht Berlin Urteil28.11.2006

Architekt von Gerkan gewinnt Rechtsstreit um die Decken im Berliner HauptbahnhofVeränderung der Decken verletzt Urheberrecht der Architekten

Das Landgerichts Berlin gab der Klage des Archi­tek­turbüros von Gerkan, Marg und Partner gegen die Deutsche Bahn AG statt, mit der dieses die Entfernung der eingebauten Flachdecken in den Untergeschossen des Berliner Hauptbahnhofs verlangt hatten.

In dem Rechtsstreit verlangten die Architekten von der Deutschen Bahn AG, dass in den Untergeschossen des von ihnen geplanten Bauwerks „Neuer Lehrter Hauptbahnhof Berlin“ keine Flachdecken nach den Entwürfen eines anderen Architekten eingebaut werden. Sie sind der Auffassung, dass dadurch das Bauwerk entstellt werde. Die Deutsche Bahn lehnt den Einbau der Gewölbedecke wegen der nach ihrem Vortrag entstehenden Kosten ab.

Die Kammer ist der Auffassung, dass die eingebauten Flachdecken den archi­tek­to­nischen Entwurf tief greifend verfälschten. Der Bauherr habe die ursprüngliche Planung genehmigt. Damit sei eine Änderung ohne Zustimmung der Architekten nicht mehr möglich gewesen. Der Einbau anderer als der geplanten Decken wäre eine einseitige Änderung der Planung durch die Bauherrin. Dies sei ein Verstoß gegen die Rechte der Architekten aus dem Urheber­rechts­gesetz.

Die Kammer hielt bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen den Interessen der Architekten an ihrem geistigen Werk und den wirtschaft­lichen Interessen der Deutschen Bahn AG diejenigen der Kläger für überwiegend. Die Deutsche Bahn AG hat zwar Ausschreibungen für den Einbau der geplanten Gewölbedecken im Prozess vorgelegt, nach denen die tatsächlichen Kosten weit über der Kostenplanung der Architekten lagen. Diese seien den Klägern nicht zur Prüfung vorgelegt worden. Soweit die Deutsche Bahn AG nunmehr auf die hohen Kosten für die Beseitigung der Flachdecken und den Einbau der Gewölbedecken verweist, könne sie dies angesichts der Umstände nicht mit Erfolg einwenden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 45/2005 v. 22.11.2005 und Nr. 45/2006 v. 28.11.2006

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