23.11.2024
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Dokument-Nr. 12338

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Landgericht Berlin Urteil06.08.2011

LG Berlin verhängt 50.000 Euro Strafe gegen prima call GmbH wegen unerlaubter TelefonwerbungTelefonwerbung stellt besonders schwerwiegende, massive Beein­träch­tigung der Privatsphäre dar

Das Landgericht Berlin hat gegen die prima call GmbH ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die Firma hatte bereits mehrfach zuvor gegen eine gerichtliche Unter­las­sungs­ver­fügung verstoßen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Telekom­mu­ni­ka­ti­o­ns­un­ter­nehmen prima call GmbH Verbraucher angerufen, die ihre Einwilligung angeblich im Rahmen eines Online-Gewinnspiels einer Direkt­ma­r­ke­tingfirma erteilt hatten. Doch vor Gericht konnte prima call nicht einmal belegen, dass die Angerufenen überhaupt an dem Gewinnspiel teilgenommen haben. Die nachträglich eingeholte Bestätigung des Daten­lie­fe­ranten reiche dafür nicht aus, entschieden die Richter des Landgerichts Berlin.

Einwil­li­gungs­er­klärung muss vorliegen

Telefonwerbung sei eine besonders schwerwiegende, massive Beein­träch­tigung der Privatsphäre. Ein Unternehmen, das Telefonwerbung betreibe, müsse sich deshalb vor einem Anruf selbst vergewissern, dass die Angerufenen eine Einwilligung erteilt haben, die zurzeit des Anrufs ohne jeden Zweifel wirksam sei.

Einwil­li­gungs­er­klärung für Werbeanrufe muss beworbene Produkte unmiss­ver­ständlich erkennen lassen

Nach Ansicht des Gerichts waren die Werbetelefonate schon deshalb unzulässig, weil die beim Gewinnspiel verwendete Einwilligungserklärung unwirksam war. Aus ihr ging nicht hervor, für welche Produkte, Dienst­leis­tungen oder Themen geworben werden sollte. Das müsse eine Einwil­li­gungs­er­klärung aber unmiss­ver­ständlich erkennen lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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