21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen mehrere Chips und Würfel, wie sie im Casino verwendet werden.

Dokument-Nr. 7564

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil03.03.2009

Gericht verbietet aufgrund des Staatsvertrages Leuchtwerbung mit dem Lotto-KleeblattLicht aus für Lotto-Annahmestellen - Annahmestellen drohen hohe Bußgelder

Das Landgericht Berlin hat einer Berliner Annahmestelle die an der Ladenfassade angebrachte markante Beschriftung mit dem Lotto-Kleeblatt untersagt. Diese sei nur erlaubt, wenn darauf die auf Grundlage des Glückss­piel­staats­ver­trages vorgesehenen Warn- und Aufklä­rungs­hinweise zur Spiel­sucht­prä­vention in gleicher Deutlichkeit angebracht werden.

Sie gehören bundesweit zum Straßenbild, die gelben Leuchtschilder mit dem roten Kleeblatt und dem Lotto-Schriftzug. Schon aus der Ferne machen sie auf die Lotto-Annahmenstellen aufmerksam. Das könnte sich bald ändern.

Das Landgericht Berlin hat in einem Haupt­sa­che­ver­fahren einer Berliner Annahmestelle die an der Ladenfassade angebrachte markante Beschriftung mit dem Lotto-Kleeblatt untersagt. Diese sei nur erlaubt, wenn darauf die auf Grundlage des Glückss­piel­staats­ver­trages vorgesehenen Warn- und Aufklä­rungs­hinweise zur Spiel­sucht­prä­vention in gleicher Deutlichkeit angebracht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber für vorläufig vollstreckbar erklärt worden.

Hintergrund

Das Urteil könnte bundesweit für die mehr als 25.000 Lotto­an­nah­me­stellen erhebliche Konsequenzen haben. Viele Annah­me­stel­len­leiter müssen nun fürchten, eine Abmahnung zu erhalten oder sogar von den zuständigen Behörden mit Untersagungs- und Bußgeld­ver­fahren konfrontiert zu werden, da verbotswidrige Werbung für öffentliches Glücksspiel in vielen Bundesländern als Ordnungs­wid­rigkeit verfolgt wird.

Besonders pikant ist, dass die Leuchtkästen den Annahmestellen von den Landes­lot­te­rie­ge­sell­schaften im Rahmen einer neuen Dachma­r­ken­strategie zur Verfügung gestellt wurden. Diese Werbeträger beinhalten die gesetzlich geforderten Suchthinweise nicht.

Quelle: ra-online (pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7564

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI