21.11.2024
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Dokument-Nr. 4017

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Landgericht Baden-Baden Urteil13.06.2006

Fehlender Badewan­nen­hal­tegriff ist kein ReisemangelReise­ver­an­stalter muss nicht für Unfall haften

Wenn im Badezimmer ein Badewannengriff fehlt, ist dies kein Reisemangel. Das hat das Landgericht Baden-Baden entschieden.

Im Fall machte ein Pauscha­l­rei­sender Urlaub in einem Hotel in Albufeira (Portugal). Als er nach einem ausgedehnten Bad aus der Badewanne seines Hotelzimmers aussteigen wollte, verlor er das Gleichgewicht und stürzte. Er hatte versucht, sich am Handtuchhalter festzuhalten. Wegen seiner Verletzungen verklagte er den Reise­ver­an­stalter auf Schadensersatz. Seine Begründung: Das Hotel habe die gültigen Sicher­heits­s­tandards nicht eingehalten.

Anbringen von Haltegriffen an Badewannen ist kein geschuldeter Hotelstandard

Das Landgericht Baden-Baden wies die Klage ab. Es führte aus, dass ein Reise­ver­an­stalter zwar im Rahmen seiner Grundpflichten auch dafür verantwortlich sei, dass die Sicher­heits­s­tandards von den Hoteliers eingehalten würden. Jedoch gehöre zu den geschuldeten Sicher­heits­s­tandards in Portugal nicht das Anbringen von Haltegriffen an Badewannen.

Quelle: ra-online (pt)

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