21.11.2024
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Landgericht Aachen Urteil23.06.2006

Kein Schadensersatz für Grund­s­tücks­ei­gentümer wegen erhöhtem Lärmpegel durch Aufstieg des benachbarten Fußballvereins in die BundesligaAnwohner müssen beim Kauf eines Grundstücks mit möglichen Fußballerfolgen rechnen

Grund­s­tücks­ei­gentümer müssen den Lärm eines nahe gelegenen Fußballstadions hinnehmen. Auch wenn der ansässige Verein zunächst in einer unteren Liga spielte, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Wertminderung, wenn der Verein aufsteigt und sich der Lärmpegel dadurch erhöht. Dies entschied das Landgericht Aachen.

Im zugrunde liegenden Streitfall zog eine Familie in ein Haus in der Nähe eines Fußballstadions, in dem der Verein Alemannia Aachen in der 4. Liga um Punkte kämpfte.

Grund­s­tücks­ei­gentümer verlangt Schadensersatz wegen Wertverlusts durch Lärmbelästigung

Als der Verein in die Bundesliga aufstieg, stiegen dadurch die Zuschauerzahlen auch somit auch die Lärmimmissionen. Der genervte Grund­s­tücks­ei­gentümer klagte daraufhin auf Schadenersatz wegen des Wertverlusts seines Anwesens.

Landgericht weist Klage ab und empfiehlt zu gegebener Zeit jeweils die Fenster zu schließen

Mit dieser Forderung kam der Eigentümer vor dem Landgericht Aachen allerdings nicht durch. Beim Kauf des Grundstücks habe die Familie nicht davon ausgehen dürfen, dass in den folgenden Jahren Aufstiege des Vereins und damit einhergehende Feiern und vermehrter Lärm bei den Spielen auszuschließen seien. Die Richter empfahlen ihm, zu gegebener Zeit jeweils die Fenster zu schließen. Mit Dauerlärm habe er nicht zu rechnen.

Erläuterungen

Das Urteil ist aus dem Jahre 2006 und erscheint im Rahmen der Reihe "Fußballurteile".

Quelle: ra-online, Landgericht Aachen

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