Landesarbeitsgericht Köln Urteil20.12.2001
Unwirksamkeit einer Pauschalabgeltung von Mehrarbeit
In einem vorformulierten Arbeitsvertrag eines Metzgermeisters, der als Filialleiter einer Fleischmarktkette eingesetzt wurde, war die pauschale Abgeltung von anfallender Mehrarbeit durch die übertarifliche Vergütung vorgesehen.
Das Landesarbeitsgericht stellte fest, dass solche Abreden der arbeitsgerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen und im Einzelfall unwirksam sein können, wenn das Äquivalenzverhältnis von Arbeit und Vergütung unangemessen beeinträchtigt wird. Im Streitfall war die Benachteiligung des Arbeitnehmers besonders krass, weil eine vorformulierte Kombination der Verpflichtung zur Leistung von Überstunden mit einer Pauschalierungsabrede bestand. Die übertarifliche Vergütung wurde durch die faktische Inanspruchnahme des Klägers derart aufgesogen, dass er trotz AT-Stellung unter das Tarifstundenniveau sank. Die richterliche Korrektur der Vertragsgestaltung führte dazu, dass die über 48 Wochenstunden hinausgehende Mehrarbeit (§ 3 ArbZG) noch zu vergüten war.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2002
Quelle: Pressemitteilung vom 14.02.2002 des LAG Köln