15.11.2024
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Dokument-Nr. 711

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Urteil20.12.2001Landesarbeitsgericht Köln6 Sa 965/01
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Landesarbeitsgericht Köln Urteil20.12.2001

Unwirksamkeit einer Pauscha­l­ab­geltung von Mehrarbeit

In einem vorformulierten Arbeitsvertrag eines Metzgermeisters, der als Filialleiter einer Fleisch­ma­rktkette eingesetzt wurde, war die pauschale Abgeltung von anfallender Mehrarbeit durch die übertarifliche Vergütung vorgesehen.

Das Landes­a­r­beits­gericht stellte fest, dass solche Abreden der arbeits­ge­richt­lichen Inhalts­kon­trolle unterliegen und im Einzelfall unwirksam sein können, wenn das Äquiva­lenz­ver­hältnis von Arbeit und Vergütung unangemessen beeinträchtigt wird. Im Streitfall war die Benachteiligung des Arbeitnehmers besonders krass, weil eine vorformulierte Kombination der Verpflichtung zur Leistung von Überstunden mit einer Pauscha­lie­rungs­abrede bestand. Die übertarifliche Vergütung wurde durch die faktische Inanspruchnahme des Klägers derart aufgesogen, dass er trotz AT-Stellung unter das Tarif­stun­den­niveau sank. Die richterliche Korrektur der Vertrags­ge­staltung führte dazu, dass die über 48 Wochenstunden hinausgehende Mehrarbeit (§ 3 ArbZG) noch zu vergüten war.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.02.2002 des LAG Köln

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