15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 9284

Drucken
Beschluss10.02.2010Landesarbeitsgericht Köln5 Ta 408/09
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss10.02.2010

LAG Köln: Keine Prozess­kos­tenhilfe für Klage wegen Alters­dis­kri­mi­nierungBei Provokation und Selbst­über­schätzung darf Unternehmen auf fehlende Eignung des Bewerbers schließen

einem Ein 61jähriger Bewerber für eine offene Stelle in einem Betrieb, der auf Schadenersatz wegen Alters­dis­kri­mi­nierung gemäß § 15 AGG (Allgemeines Gleich­be­hand­lungs­gesetz) klagt, hat dann keinen Anspruch auf Prozess­kos­tenhilfe, wenn er offensichtlich für den freien Posten ungeeignet ist. Dies entschied das Landes­a­r­beits­gericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich der Kläger sich am 20. Mai 2009 um eine Stelle als Vertriebsleiter mit 15 unterstellten Mitarbeitern beworben. Vor Gericht behauptet er, die Perso­na­l­leiterin habe ihm in einem Gespräch im Juli 2009 erklärt, er sei zu alt und passe nicht in das Vertriebsteam.

Kläger für die Stelle offensichtlich ungeeignet

Das Landes­a­r­beits­gericht hat die Prozesskostenhilfe abgelehnt, weil davon auszugehen war, dass der Kläger für die Stelle offensichtlich ungeeignet war. Er hatte jedenfalls seit 1986 nach seinen eigenen Bewer­bungs­un­terlagen als Selbständiger ohne Perso­na­l­ver­ant­wortung gearbeitet, während die Stellenanzeige bereits erworbene Erfahrungen in ähnlicher Position wie der eines Leiters der Vertrie­b­s­ab­teilung verlangte. Dass das Alter bei der Ablehnung tatsächlich keine Rolle gespielt hat, stand für das Landes­a­r­beits­gericht auch deshalb fest, weil der Kläger im Juli unangemeldet bei der Firma erschienen war, ein Gespräch mit der Perso­na­l­leiterin gefordert und, ohne das übrige Bewerberfeld zu kennen, behauptet hatte, der bestqua­li­fi­zierteste Bewerber zu sein. Aus einer solchen Provokation und Selbst­über­schätzung – so das Landes­a­r­beits­gericht – habe die Firma nur den Schluss auf die fehlende Eignung ziehen können.

Quelle: ra-online, LAG Köln

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss9284

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI