18.10.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 10273

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Urteil14.05.2010Landesarbeitsgericht Köln4 Sa 1257/09
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ITRB 2011, 80Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB), Jahrgang: 2011, Seite: 80
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Landesarbeitsgericht Köln Urteil14.05.2010

Missbrauch von Zugangsrechten – Fristlose Kündigung eines EDV-Administrators rechtmäßigAngestellter Innenrevisoren hat kein Recht Arbeitgeber oder seinen Vorstand zu kontrollieren

Ein EDV-Administrator darf seine Zugangsrechte nur für seine Aufgaben nutzen, die der Funktion des Computersystems dienen. Er darf nicht außerhalb dieser Aufgaben Inhalte fremder Datenbestände einsehen. Missbraucht er seine Zugangsrechte, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies entschied das Landes­a­r­beits­gericht Köln.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde einem EDV-Administrator fristlos gekündigt, weil er E-Mails und Kalen­de­r­einträge des Vorstands seiner Arbeit­ge­berfirma eingesehen hatte.

Für Innenrevision geltende Richtlinien beinhalten kein Kontrollrecht

Seine dagegen gerichtete Kündi­gungs­schutzklage blieb vor dem Landes­a­r­beits­gericht Köln erfolglos. Die Rechtfertigung des Klägers, er sei zugleich Innenrevisor gewesen, deshalb sei es seine Aufgabe gewesen, auch den Vorstand zu kontrollieren, ließ das Gericht nicht gelten. Schon grundsätzlich – so das Landes­a­r­beits­gericht – sei es nicht Aufgabe von angestellten Innenrevisoren, auch den Arbeitgeber oder seinen Vorstand zu kontrollieren. Auch die für die Innenrevision im konkreten Fall geltenden Richtlinien ergaben ein solches Kontrollrecht nicht.

Quelle: Landesarbeitsgericht Köln/ra-online

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