14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 8637

Drucken
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil16.10.2008

Befristeter Arbeitsvertrag: Alle Befris­tungs­gründe müssen gerechtfertigt seinAufspaltung des Vertrages in wirksamen und einen unwirksamen Teil nicht möglich

Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist insgesamt unwirksam, wenn nur ein Teil der Befristung gerechtfertigt ist. Dies entschied das Landes­a­r­beits­gericht Hamm.

Eine Arbeitnehmerin arbeitete im Rahmen eines befristeten Vertrags für ihren Arbeitgeber. Von August 2003 bis Februar 2008 war sie dort mit 75 Prozent einer Vollzeitstelle beschäftigt. Ihre Woche­n­a­r­beitszeit betrug 28,77 Stunden. Der Arbeitgeber nannte zwei Sachgründe für den befristeten Vertrag. Zum einen vertrat die Mitarbeiterin mit 19,25 Stunden eine Kollegin. Zum anderen war die übrige Woche­n­a­r­beitszeit von 9,52 Stunden deshalb befristet, weil der Arbeitgeber vermutete, dass hierfür in absehbarer Zeit kein Bedarf mehr bestünde.

LAG: Befristeter Arbeitsvertrag insgesamt unwirksam

Das Landes­a­r­beits­gericht entschied, dass der Sachgrund der Vertretung vorlag, nicht jedoch der des künftig wegfallenden Beschäf­ti­gungs­bedarfs. Damit sei der befristete Arbeitsvertrag insgesamt unwirksam. Rechtfertigt ein Sachgrund nur einen Teil des dem vertretenen Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeits­zeit­vo­lumens, sei damit die gesamte Befristung hinfällig. Es sei nicht möglich, einen befristeten Arbeitsvertrag in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil zu teilen.

Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8637

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI