15.11.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 5989

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Urteil29.04.2008Landesarbeitsgericht Düsseldorf6 Sa 1809/07, 6 Sa 2199/07, 6 Sa 148/08, 6 Sa 2252/07, 6 Sa 157/08, 6 Sa 2256/07
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Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil29.04.2008

Ex-Benq-Mitarbeiter siegen gegen SiemensInfor­ma­ti­o­ns­schreiben über Betrie­bs­übergang inhaltlich nicht ausreichend

Von den sechs verhandelten Berufungs­ver­fahren gegen die Siemens AG haben die Kläger und Klägerinnen in fünf Fällen Recht bekommen In dem sechsten Rechtsstreit sollen noch außer­ge­richtliche Vergleichs­ver­hand­lungen unternommen werden. Für den Fall des Scheiterns ist in diesem Verfahren (6 Sa 157/08) für den 10.06.2008 um 10.00 Uhr ein Verkün­dungs­termin für eine Entscheidung anberaumt worden.

Wie bereits in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Wesel hat das Landes­a­r­beits­gericht Düsseldorf das Infor­ma­ti­o­ns­schreiben über den Betrie­bs­übergang von der Siemens AG auf die BenQ Mobile als inhaltlich nicht ausreichend erachtet, so dass für die Klägerinnen und Kläger noch keine Frist für einen Widerspruch gegen den Übergang des jeweiligen Arbeits­ver­hält­nisses zu BenQ begonnen hatte. Insbesondere war nach Auffassung des Landes­a­r­beits­ge­richts die Identität des Firmen­über­nehmers nicht eindeutig genug dargestellt, da unter der neuen Adresse noch die Perso­na­l­ab­teilung von der Siemens AG erreichbar war. Außerdem hätte den Mitar­bei­te­rinnen und Mitarbeitern auch mitgeteilt werden müssen, dass es sich der übernehmenden Firma nicht um die Mutter­ge­sell­schaft BenQ aus Taiwan handelte, sondern um eine für die Übernahme extra neu gegründete deutsche Tochter­ge­sell­schaft namens BenQ GmbH & Co oHG, die lediglich mit einem Haftungskapital von 50.000 Euro ausgestattet war.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 29.04.2008

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