Landesarbeitsgericht Berlin Beschluss02.12.2005
Rechtsweg für Klage aus „Ein-Euro-Job“
Für Klagen aus Ein-Euro-Jobs ist das Sozialgericht zuständig. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin entschieden.
Das Landesarbeitsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2005 (8 Ta 1987/05) einen Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin aufgehoben, in welchem der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bejaht worden war. Das Landesarbeitsgericht hat den Rechtsstreit an das Sozialgericht Berlin verwiesen, da es sich im konkreten Falle (Vertragsschluss 11.10.2004) um eine Beschäftigung nach § 19 Bundessozialhilfegesetz gehandelt hat und damit eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe vorliegt.
Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2006
Quelle: ra-online Redaktion, Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 17.01.2006