18.01.2025
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18.01.2025  
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Dokument-Nr. 1837

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Beschluss02.12.2005Landesarbeitsgericht Berlin8 Ta 1987/05
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Berlin Beschluss02.12.2005

Rechtsweg für Klage aus „Ein-Euro-Job“

Für Klagen aus Ein-Euro-Jobs ist das Sozialgericht zuständig. Das hat das Landes­a­r­beits­gericht Berlin entschieden.

Das Landes­a­r­beits­gericht Berlin hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2005 (8 Ta 1987/05) einen Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin aufgehoben, in welchem der Rechtsweg zu den Arbeits­ge­richten bejaht worden war. Das Landes­a­r­beits­gericht hat den Rechtsstreit an das Sozialgericht Berlin verwiesen, da es sich im konkreten Falle (Vertragsschluss 11.10.2004) um eine Beschäftigung nach § 19 Bundes­so­zi­a­l­hil­fe­gesetz gehandelt hat und damit eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe vorliegt.

Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Quelle: ra-online Redaktion, Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 17.01.2006

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