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Dokument-Nr. 27309

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Landesarbeitsgericht Berlin Urteil16.01.2019

Wechsel zu sachgrundloser Befristung bei verbundenen Unternehmen kann rechts­miss­bräuchlich seinLAG zum Rechts­miss­brauch bei sachgrundloser Befristung

Schließt ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechts­missbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg zu einem Arbeits­ver­hältnis im Bereich der Forschung entschieden.

Im hier vorliegenden Fall betrieb die Beklagte gemeinsam mit einem Forschungs­verbund ein Labor, in der die Klägerin als technische Assistentin in einer Arbeitsgruppe beschäftigt wurde. Die Klägerin war zunächst bei dem Forschungs­verbund befristet angestellt. Sie beendete dieses Arbeitsverhältnis und schloss mit der Beklagten einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag mit ansonsten unveränderten Arbeits­be­din­gungen ab. Die Initiative für diesen Arbeit­ge­ber­wechsel ging von dem Leiter der Arbeitsgruppe aus, der eine Weiter­be­schäf­tigung der Klägerin gewährleisten wollte.

LAG sieht gewählte Vertrags­ge­staltung als rechts­miss­bräuchlich an

Das Landes­a­r­beits­gericht hat die gewählte Vertragsgestaltung als rechts­miss­bräuchlich angesehen und der Entfris­tungsklage der Klägerin stattgegeben. Für den Arbeit­ge­ber­wechsel habe es keinen sachlichen Grund gegeben; er habe vielmehr ausschließlich dazu gedient, eine sachgrundlose Befristung zu ermöglichen, die sonst nicht möglich gewesen wäre. Dass die Arbeitgeber im Bereich der Forschung tätig seien, sei ohne rechtliche Bedeutung. Das Landes­a­r­beits­gericht hat die Revision an das Bundes­a­r­beits­gericht nicht zugelassen. Landes­a­r­beits­gericht

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin, ra-online

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