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Dokument-Nr. 5391

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Urteil04.01.2008Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg91 Ca 7827/07
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil04.01.2008

Kommunaler Arbeit­ge­ber­verband scheitert mit Klage auf Abschluss eines günstigeren Tarifvertrages

Das Arbeitsgericht hat die Klage des Kommunalen Arbeit­ge­ber­ver­bandes KAV gegen die Gewerkschaft ver.di und die dbb Tarifunion abgewiesen.

Der KAV hatte im Hinblick auf einen zwischen ihr und den Beklagten abgeschlossenen "Tarifvertrag Meist­be­güns­tigung" darauf geklagt, dass eine Regelung über die Arbeitszeit, die von der Tarif­ge­mein­schaft deutscher Länder (TdL) mit ver.di und dbb Tarifunion abgeschlossen worden war, teilweise, und zwar bezogen auf die Dauer der Woche­n­a­r­beitszeit, auch mit ihr getroffen werden müsse.

Das Arbeitsgericht ist dem Antrag des KAV nicht gefolgt. Zwar sei in dem Tarifvertrag der TdL, bezogen auf Bayern, über eine Berech­nungs­formel eine Woche­n­a­r­beitszeit von 40,1 Stunden vereinbart worden, was sich aus Sicht der KAV als "günstiger" als die bei ihr bestehende Regelung darstelle. Die Regelungen des "TV Meist­be­güns­tigung" erlaubten es aber nicht, nur einzelne, eng gefasste Teilbereiche aus einem anderen Tarifvertrag herauszulösen und als Grundlage für eine Übernahme im Rahmen einer "Meist­be­güns­ti­gungs­vor­schrift" zu nehmen. Denn solche tariflichen Einzel­be­stim­mungen gehörten im Grundsatz zu einem "Paket" von Regelungen und könnten nicht in sinnvoller Weise getrennt werden. Der KAV könne aus dem TdL-Tarifvertrag nicht ganz spezielle Regelungen herausgreifen und deren Übernahme in die eigenen Tarifwerke verlangen, das gebe auch der "TV Meist­be­güns­tigung" nicht her.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 02/08 des LAG Berlin-Brandenburg vom 04.01.2008

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