18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 32062

Drucken
Urteil17.06.2022Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg9 Sa 1637/21
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil17.06.2022

Easyjet - Stationierung von weniger Flugzeugen am BER: Kündigungen der zweiten Kündigungswelle im Mai/Juni 2021 durch Easyjet unwirksamBetrie­bs­be­dingte Gründe für Kündigungen nicht feststellbar

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die ausgesprochenen Kündigungen der zweiten Kündigungswelle unwirksam sind. Betrie­bs­be­dingte Gründe für diese späteren Kündigungen seien nicht feststellbar.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Flugge­sell­schaft hat in einem Inter­es­se­n­aus­gleich mit der Perso­na­l­ver­tretung vereinbart, im Zuge der Herausnahme/Verlegung von 16 der zuvor 34 Flugzeuge aus der Easyjet Base BER ab Dezember 2020, zunächst 418 Arbeitsplätze abzubauen und erst im Mai/Juni 2021 auf der Basis der Nachfrage und wirtschaft­lichen Entwicklung der Flugge­sell­schaft über einen Abbau von weiteren bis zu 320 Arbeitsplätzen zu entscheiden. Im Folgenden wurden im November 2020 im Zuge einer ersten Kündigungswelle und im Juni 2021 im Zuge einer zweiten Kündigungswelle betrie­bs­be­dingte Kündigungen ausgesprochen. Bei der Flugge­sell­schaft war in der Zeit von April 2020 bis Juni 2021 Kurzarbeit angeordnet. Nach erstin­sta­nz­lichen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Cottbus über Kündi­gungs­schutz­klagen hat das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg über Berufungen gegen diese Urteile entschieden. Weitere Verfahren sind anhängig.

Nach Vortrag der Flugge­sell­schaft habe mit der unter­neh­me­rischen Entscheidung im Oktober 2020 nur der Abbau von 418 Positionen festgestanden. Entsprechend hätten sich die zunächst nicht gekündigten Beschäftigten auch weiterhin in Kurzarbeit befunden. Da Kurzarbeit und der Bezug von Kurza­r­bei­tergeld einen vorübergehenden Arbeitsmangel voraussetze, spreche dies für die Annahme eines nur vorübergehenden Arbeitsmangels hinsichtlich des verbleibenden Personals. Eine behauptete weitere, nicht schriftlich abgefasste unter­neh­me­rische Entscheidung bleibe vage, ein dauerhafter Wegfall von Arbeitsplätzen lasse sich auf dieser Grundlage nicht feststellen.

Allein die Reduzierung der Zahl zugeordneter Flugzeuge kann die Kündigungen nicht rechtfertigen

Zudem könne allein die Reduzierung der Zahl der dem BER zugeordneten Flugzeuge die Kündigung auch deshalb nicht rechtfertigen, weil es um einen Abbau von mehr Arbeitsplätzen gehe, als dies rechnerisch der Reduzierung der Flugzeuge entspreche. Die damit vorliegende Entscheidung, künftig mit weniger Personal arbeiten zu wollen, sei vom Kündi­gungs­ent­schluss nicht zu entscheiden und müsse nach der Rechtsprechung des Bundes­a­r­beits­ge­richts hinsichtlich ihrer organi­sa­to­rischen Durch­führ­barkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit näher erläutert werden. Dies sei hier nicht hinreichend geschehen. Auch kurze Zeit später getroffene Regelungen zu zusätzlichen Einsätzen des verbleibenden Personals über die reguläre Arbeitszeit hinaus sprächen gegen einen dauerhaften Wegfall des Beschäf­ti­gungs­bedarfs. Aufgrund der Unwirksamkeit der Kündigung kam es auf die Folgen eines Verstoßes gegen § 17 Absatz 3 Satz 1 Kündi­gungs­schutz­gesetz nicht an. Das Landes­a­r­beits­gericht hat die Revision zum Bundes­a­r­beits­gericht nicht zugelassen.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32062

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI