15.11.2024
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Dokument-Nr. 7052

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil26.11.2008

Entschädigung und Schadensersatz wegen geschlechts­s­pe­zi­fischer Diskriminierung bei der BeförderungPersön­lich­keitsrecht verletzt

Das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg hat einer Klägerin, die geltend gemacht hat, wegen ihres Geschlechtes bei einer Beför­de­rungs­ent­scheidung diskriminiert worden zu sein, Entschädigung und Schadensersatz zugesprochen.

Das Landes­a­r­beits­gericht ist dabei davon ausgegangen, dass eine Statistik über die Geschlechts­ver­teilung auf den einzelnen Hiera­r­chie­ebenen als Indiz für eine Geschlechts­dis­kri­mi­nierung herangezogen werden kann. Im konkreten Falle hat es den Umstand, dass sämtliche 27 Führungs­po­si­tionen (bei einer Verteilung von 2/3 Frauen in der Belegschaft) nur von Männern besetzt waren, als ausreichendes Indiz gelten lassen. Da der Arbeitgeber keine Stelle­n­aus­schreibung oder sonstige schriftlich dokumentierte Auswahl­kri­terien habe vorlegen können, habe er die Indizien nicht widerlegt. Er könne sich dann auch nicht darauf berufen, dass die Klägerin nicht die am besten geeignete Bewerberin gewesen sei. Als Schadensersatz hat das Landes­a­r­beits­gericht die Vergü­tungs­dif­ferenz zu derjenigen Position, und zwar auch unbegrenzt für die Zukunft, zugesprochen, in die die Klägerin nicht befördert worden war.

20.000,- € Schmerzensgeld

Wegen Verletzung des Persön­lich­keits­rechts hat das Landes­a­r­beits­gericht darüber hinaus eine Entschädigung wegen immateriellen Schadens in Höhe von 20.000,-- € zugesprochen; in der diskri­mi­nie­renden Beför­de­rungs­ent­scheidung zu Ungunsten der Klägerin liege zugleich eine solche Persön­lich­keits­rechts­ver­letzung, die noch dadurch verstärkt worden sei, dass die Klägerin durch Äußerungen der Vorgesetzten herabgewürdigt und eingeschüchtert worden sei.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 39/08 des LAG Berlin-Brandenburg vom 26.11.2008

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