27.02.2026
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27.02.2026 
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Dokument-Nr. 35794

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss26.02.2026

Landes­a­r­beits­gericht bestätigt Umfang der Notdienstpläne bei Vivantes-Tochter­ge­sell­schaften im laufenden WarnstreikVer.di-Warnstreik bei Vivantes-Tochter­ge­sell­schaften

Das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg hat am 26.02.2026 die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (v. 24.02.2026 - 7 Ga 3062/26 -), womit dieses in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentrals­te­ri­li­sation und der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken im laufenden Warnstreik festgelegt hat, bestätigt.

Nach Durchführung einer Beweisaufnahme sah auch das Landes­a­r­beits­gericht es als erwiesen an, dass die von den Vivantes-Kliniken geforderte Perso­nal­ausstattung im Rahmen des Notdienstes für den Bereich der Zentrals­te­ri­li­sation erforderlich ist. Im Berufungs­ver­fahren war es hinsichtlich der Festlegung der Notdienste nur noch um den Bereich der Zentrals­te­ri­li­sation gegangen.

Die von Ver.di unter Hinweis auf das durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Streikrecht begehrte Reduzierung des Notdienstes in der Zentrals­te­ri­li­sation lehnte das Landes­a­r­beits­gericht vor diesem Hintergrund ab.

Gegen die Entscheidung des Landes­a­r­beits­ge­richts ist kein Rechtsmittel gegeben. Aktenzeichen 11 GLa 147/26

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

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