18.10.2024
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Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 25283

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Urteil13.07.2017Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg10 Sa 491/17
Vorinstanz:
  • Arbeitsgericht Berlin, Urteil07.02.2017, 8 Ca 11892/16
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil13.07.2017

Vorhalten eines Nutzerprofils auf XING spricht nicht für Verstoß gegen Be­schäftigungs­verbot aufgrund SchwangerschaftInteresse an Jobwechsel widerspricht nicht mutter­schutz­rechtlichem Be­schäftigungs­verbot

Hält eine Schwangere ein Nutzerprofil bei XING vor, spricht dies nicht für einen Verstoß gegen das Be­schäftigungs­verbot. Das bloße Interesse an einem Jobwechsel widerspricht nicht dem mutter­schutz­rechtlichen Be­schäftigungs­verbot. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin sprach eine Frauenärztin im September 2016 ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz aus. Die Arbeitgeberin weigerte sich aber dennoch die Vergütung weiter zu zahlen. Sie führte an, dass die Arbeitnehmerin ein Nutzerprofil bei XING besitze, weswegen nicht davon ausgegangen werden könne, dass sie nicht arbeiten könne. Die Arbeitsnehmerin sah dies anders und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Vergütung.

Arbeitsgericht wies Klage ab

Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage ab. Aufgrund des Nutzerprofils auf XING bestehen berechtigte Zweifel am bescheinigten Beschäf­ti­gungs­verbot. Gegen diese Entscheidung legte die Arbeitnehmerin Berufung ein.

Landes­a­r­beits­gericht bejaht Anspruch auf Vergütung

Das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg entschied zu Gunsten der Arbeitnehmerin und hob daher die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf. Ihr stehe ein Anspruch auf Vergütung bei Beschäf­ti­gungs­verbot nach § 11 des Mutter­schutz­ge­setzes zu.

Nutzerprofil bei XING widerspricht nicht Beschäf­ti­gungs­verbot

Nach Ansicht des Landes­a­r­beits­ge­richts stelle das Vorhandensein eines Nutzerprofils bei XING keinen Umstand dar, der den Schluss zulassen würde, dass das Beschäf­ti­gungs­verbot unrichtig sei. Einer schwangeren Arbeitnehmerin sei es nicht untersagt, sich während eines mutter­schutz­recht­lichen Beschäf­ti­gungs­verbots für eine andere Arbeit zu interessieren. Lediglich die tatsächliche Aufnahme einer Tätigkeit könne dafür sprechen, dass das Beschäf­ti­gungs­verbot unrichtig sei.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)

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