18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 25283

Drucken
Urteil13.07.2017Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg10 Sa 491/17
Vorinstanz:
  • Arbeitsgericht Berlin, Urteil07.02.2017, 8 Ca 11892/16
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil13.07.2017

Vorhalten eines Nutzerprofils auf XING spricht nicht für Verstoß gegen Be­schäftigungs­verbot aufgrund SchwangerschaftInteresse an Jobwechsel widerspricht nicht mutter­schutz­rechtlichem Be­schäftigungs­verbot

Hält eine Schwangere ein Nutzerprofil bei XING vor, spricht dies nicht für einen Verstoß gegen das Be­schäftigungs­verbot. Das bloße Interesse an einem Jobwechsel widerspricht nicht dem mutter­schutz­rechtlichen Be­schäftigungs­verbot. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin sprach eine Frauenärztin im September 2016 ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz aus. Die Arbeitgeberin weigerte sich aber dennoch die Vergütung weiter zu zahlen. Sie führte an, dass die Arbeitnehmerin ein Nutzerprofil bei XING besitze, weswegen nicht davon ausgegangen werden könne, dass sie nicht arbeiten könne. Die Arbeitsnehmerin sah dies anders und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Vergütung.

Arbeitsgericht wies Klage ab

Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage ab. Aufgrund des Nutzerprofils auf XING bestehen berechtigte Zweifel am bescheinigten Beschäf­ti­gungs­verbot. Gegen diese Entscheidung legte die Arbeitnehmerin Berufung ein.

Landes­a­r­beits­gericht bejaht Anspruch auf Vergütung

Das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg entschied zu Gunsten der Arbeitnehmerin und hob daher die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf. Ihr stehe ein Anspruch auf Vergütung bei Beschäf­ti­gungs­verbot nach § 11 des Mutter­schutz­ge­setzes zu.

Nutzerprofil bei XING widerspricht nicht Beschäf­ti­gungs­verbot

Nach Ansicht des Landes­a­r­beits­ge­richts stelle das Vorhandensein eines Nutzerprofils bei XING keinen Umstand dar, der den Schluss zulassen würde, dass das Beschäf­ti­gungs­verbot unrichtig sei. Einer schwangeren Arbeitnehmerin sei es nicht untersagt, sich während eines mutter­schutz­recht­lichen Beschäf­ti­gungs­verbots für eine andere Arbeit zu interessieren. Lediglich die tatsächliche Aufnahme einer Tätigkeit könne dafür sprechen, dass das Beschäf­ti­gungs­verbot unrichtig sei.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25283

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI