Dokument-Nr. 31395
Permalink https://urteile.news/
- GE 2022, 99Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2022, Seite: 99
- Landgericht Berlin, Urteil07.05.2021, 23 O 177/20
Kammergericht Berlin Urteil04.11.2021
Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung kann nicht wegen coronabedingter Einschränkungen gekürzt werdenMieter kann sich durch Rückgabe der Mietsache der Entschädigungspflicht entziehen
Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung wegen fehlender Rückgabe der Mietsache gemäß § 546 a Abs. 1 BGB kann nicht aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage infolge coronabedingter Einschränkungen gemäß § 313 BGB gekürzt werden. Die Zahlung der vollen Nutzungsentschädigung ist dem Mieter nicht unzumutbar, da er sich dem Anspruch jederzeit durch Rückgabe der Mietsache entziehen kann. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Gewerbemieterin im Mai 2021 vom Landgericht Berlin zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mietsache verurteilt. Die Mieterin betrieb in den Räumen ein Hotel bzw. eine Pension. Das Mietverhältnis wurde im März 2020 beendet. Die Gewerbemieterin vertrat die Meinung, dass die Nutzungsentschädigung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage infolge der pandemiebedingten Einschränkungen zu reduzieren sei. Sie legte daher gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung ein.
Keine Reduzierung der Nutzungsentschädigung infolge pandemiebedingter Einschränkungen
Das Kammergericht Berlin entschied gegen die Mieterin. Die Nutzungsentschädigung sei nicht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB zu reduzieren. Es sei zu beachten, dass die Vorschrift nur dann einen Anspruch auf Vertragsanpassung begründe, wenn das Festhalten am unveränderten Vertrag für den Mieter unzumutbar sei. Dies sei hier nicht der Fall. Die Zahlung der vollen Nutzungsentschädigung sei der Mieterin nicht unzumutbar, da sie sich dem Anspruch jederzeit durch Rückgabe der Mietsache entziehen könne.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2022
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31395
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.