Dokument-Nr. 7648
Permalink https://urteile.news/
Kammergericht Berlin Urteil01.12.2005
Schönheitsreparaturen: Bittet der Mieter um Fristverlängerung bedeutet dies eine Anerkenntnis der SchuldMieter kann später keine Einwände mehr vorbringen
Mieter sollten sich ihre Äußerungen gegenüber ihrem Vermieter besser vorher genau überlegen. Bittet ein Mieter mehrmals um Fristverlängerung einer Mängelbeseitigung, so ist hierin ein sogenanntes Schuldanerkenntnis zu sehen. Dies geht aus einem Urteil des Berliner Kammergerichts hervor.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Vermieter seinen Mieter unter Fristsetzung zur Durchführung der fälligen Schönheitsreparaturen in der angemieteten Wohnung aufgefordert. Der Mieter bat zunächst mündlich, danach abermals schriftlich um Fristverlängerung. Später behauptete er plötzlich, die Renovierung sei nicht notwendig.
Richter: Mieter hat seine Schuld bereits anerkannt
Das Kammergericht Berlin verurteilte ihn jedoch zur Durchführung der Renovierungen. Durch seine mehrfache Bitte um Fristverlängerung hätte er seine Schuld bereits anerkannt, so die Richter. Im Nachhinein könne der Mieter dann keine Einwände gegen die Notwendigkeit der Maßnahme mehr vorbringen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2009
Quelle: ra-online (pt)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7648
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.