21.11.2024
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Dokument-Nr. 3690

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Kammergericht Berlin Urteil23.01.2007

FAZ darf persönliche Briefe von Günter Grass nicht veröffentlichenUrheber hat keine Zustimmung erteilt

Das Landgerichts Berlin hat der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die weitere Veröf­fent­lichung von zwei Briefen des Schriftstellers Günter Grass an den damaligen Bundes­wirt­schafts­mi­nister Karl Schiller aus den Jahren 1969 und 1970 untersagt.

Das Gericht bestätigte mit diesem Urteil einen Beschluss vom 10.10.2006 mit dem der FAZ in einem Eilverfahren die Veröf­fent­lichung der Briefe ohne ausdrückliche Freigabe seitens des Verfassers verboten worden war.

Nach Auffassung der Kammer steht dem Schriftsteller ein Unter­las­sungs­an­spruch zu, weil die Briefe dem Schutz des Urheberrechts unterfielen. Dieser gelte zwar nicht für Mitteilungen mit alltäglichem Inhalt. Hier handele es sich aber um Briefe, die Ausdruck einer individuell geprägten Schöpfung seien, was sich in der sprachlichen und inhaltlichen Gestaltung zeige.

Ein Infor­ma­ti­o­ns­in­teresse der Öffentlichkeit an dem Abdruck weiter Teile der Briefe sei auch unter Berück­sich­tigung der Diskussion um die Vergangenheit des Verfassers der Briefe nicht ersichtlich. Die Briefe beschäftigten sich überwiegend nicht mit dieser Problematik. Die Persönlichkeits- und Urheberrechte des Verfassers der Briefe seien in diesem Fall gewichtiger als das Interesse der FAZ an der Veröf­fent­lichung.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 03/07 des KG vom 23.01.2007

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