15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen die Silhouette einer Person, welche an einer Wand mit vielen kleinen Bildern vorbeigeht.

Dokument-Nr. 3690

Drucken
ergänzende Informationen

Kammergericht Berlin Urteil23.01.2007

FAZ darf persönliche Briefe von Günter Grass nicht veröffentlichenUrheber hat keine Zustimmung erteilt

Das Landgerichts Berlin hat der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die weitere Veröf­fent­lichung von zwei Briefen des Schriftstellers Günter Grass an den damaligen Bundes­wirt­schafts­mi­nister Karl Schiller aus den Jahren 1969 und 1970 untersagt.

Das Gericht bestätigte mit diesem Urteil einen Beschluss vom 10.10.2006 mit dem der FAZ in einem Eilverfahren die Veröf­fent­lichung der Briefe ohne ausdrückliche Freigabe seitens des Verfassers verboten worden war.

Nach Auffassung der Kammer steht dem Schriftsteller ein Unter­las­sungs­an­spruch zu, weil die Briefe dem Schutz des Urheberrechts unterfielen. Dieser gelte zwar nicht für Mitteilungen mit alltäglichem Inhalt. Hier handele es sich aber um Briefe, die Ausdruck einer individuell geprägten Schöpfung seien, was sich in der sprachlichen und inhaltlichen Gestaltung zeige.

Ein Infor­ma­ti­o­ns­in­teresse der Öffentlichkeit an dem Abdruck weiter Teile der Briefe sei auch unter Berück­sich­tigung der Diskussion um die Vergangenheit des Verfassers der Briefe nicht ersichtlich. Die Briefe beschäftigten sich überwiegend nicht mit dieser Problematik. Die Persönlichkeits- und Urheberrechte des Verfassers der Briefe seien in diesem Fall gewichtiger als das Interesse der FAZ an der Veröf­fent­lichung.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 03/07 des KG vom 23.01.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3690

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI