14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.
ergänzende Informationen

Kammergericht Berlin Urteil05.08.2005

eBay darf Account ohne Negativ­be­wertung sperrenKammergericht Berlin entscheidet gegen eBay-Mitglied

Der Ehemann der Klägerin hatte bei eBay mit Schmuck gehandelt und zahlreiche Negativ­be­wer­tungen erhalten. Darauf sperrte eBay seinen Account. Nachdem die Klägerin einen neuen Account unter ihrem Namen eingerichtet hatte, über den der Schmuckhandel weiter betrieben wurde, kündigte eBay auch diesen Account mit einer Frist von 14 Tagen, obwohl insoweit keine Negativ­be­wer­tungen angefallen waren.

Hiergegen wandte sich die Klägerin mit der Klage und behauptete unter anderem, eBay habe eine markt­be­herr­schende Position auf dem Gebiet des Auktionshandels inne, weshalb die ordentliche Kündigung unwirksam sei. Außerdem haben die Negativ­be­wer­tungen gegenüber ihrem Ehemann gelöscht werden müssen, da diese nicht zugetroffen hätten. Schließlich könne ihr Account nicht allein deshalb gesperrt werden, weil sie die Ehefrau eines gesperrten Nutzers sei.

Das Kammergericht schloss sich der Ansicht von eBay an und wies die Berufung der Klägerin zurück.

Es sei vornehmlich darauf abzustellen, dass unter dem neuen Account ein Geschäft weiter betrieben werden sollte, welches unter einem gesperrten Account bereits betrieben worden war. Die Beklagte habe jedoch ein berechtigtes Interesse daran, dass wirksame Sperrungen nicht durch diese Vorgehensweise umgangen werden könnten, zumal sie selbst nicht prüfen könne, wer unter dem angemeldeten Account tatsächlich das Geschäft betreibe.

Außerdem sei eBay vertraglich nicht dazu verpflichtet gewesen, die Negativ­be­wer­tungen des Ehemannes zu löschen oder deren Berechtigung zu überprüfen, da eBay zwar einen 'Marktplatz' zur Verfügung stelle, jedoch nicht die Funktion einer 'Marktpolizei' innehabe. Die zahlreichen Negativ­be­wer­tungen gegenüber dem Ehemann der Klägerin hätten die Beklagte zur Kündigung und Sperrung seines Accounts ausweislich ihrer AGB berechtigt.

Schließlich habe die Beklagte zwar möglicherweise eine markt­be­herr­schende Position auf dem Gebiet des Internet- Auktionshandels, vorliegend sei jedoch auf den Schmuckhandel abzustellen, um den es der Klägerin mit der Klage ging, insoweit könne von einer markt­be­herr­schenden Stellung der Beklagten jedoch nicht gesprochen werden.

Quelle: ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil925

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI