18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 2896

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Urteil07.08.2006

Kein erhöhtes Arbeits­lo­sengeld für ehemalige ZeitsoldatenÜbergangsgelder werden nicht angerechnet

Ehemalige Zeitsoldaten, die arbeitslos sind und beim Ausscheiden aus der Bundeswehr Abfin­dungs­zah­lungen erhalten haben, können diese nicht als Bemes­sungs­grundlage für die Höhe des Arbeits­lo­sen­geldes anrechnen lassen. Das entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Im aktuellen Fall hatte ein heute 32jähriger Mann aus Nordhessen sich für acht Jahre als Zeitsoldat verpflichtet und danach sogenannte „Überg­angs­ge­bührnisse“, also Abfin­dungs­zah­lungen, erhalten. Ein Jahr nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr nahm er eine sozia­l­ver­si­che­rungs­pflichtige Beschäftigung als Rettung­s­as­sistent beim DRK-Rettungsdienst in Kassel auf. Als er arbeitslos wurde, berechnete die Bundesagentur für Arbeit die Höhe seines Arbeits­lo­sen­geldes anhand seines Gehalts beim DRK, die gleichzeitig gezahlten Übergangsgelder der Bundeswehr gingen in die Berechnung nicht ein. Dagegen klagte der Mann und scheiterte in beiden Instanzen.

Die Darmstädter Richter gaben der Bundesanstalt recht, weil Abfin­dungs­zah­lungen der Bundeswehr nicht als beitrags­pflichtiges Arbeitsentgelt gewertet werden können – allein dieses jedoch ist Bemes­sungs­grundlage für das Arbeits­lo­sengeld. Da das Dienst­ver­hältnis eines Zeitsoldaten keine versi­che­rungs­pflichtige Beschäftigung sei, könnten auch die Überg­angs­zah­lungen nicht als Äquivalent eines beitrags­pflichtigen Arbeits­ent­geltes angesehen werden. Die Bundesagentur habe daher zu Recht nur das versi­che­rungs­pflichtige Gehalt beim DRK für die Berechnung des Arbeits­lo­sen­geldes zugrunde gelegt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 44/06 des LSG Hessen vom 22.08.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2896

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI