21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 2532

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Urteil12.06.2006

Zur Arbeits­los­meldung nach Krankheit: Rechts­be­leh­rungen müssen verständlich seinKeine Minderung des Arbeits­lo­sen­geldes bei verspäteter Meldung als arbeitssuchend

Kennt ein Arbeitnehmer den Zeitpunkt, an dem sein Arbeits­ver­hältnis endet (durch Kündigung, Ablauf eines Zeitvertrages, Ende von Kranken­geldbezug etc.), so muss er sich unverzüglich arbeitssuchend melden. Tut er dies nicht, hat er in der Regel mit einer Minderung des Arbeits­lo­sen­geldes zu rechnen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer oder Versicherte von dieser Pflicht nichts wusste oder eine missver­ständliche Rechtsbelehrung erhalten hat. Das entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Im aktuellen Fall eines in Wiesbaden lebenden Griechen hatte die Bundesagentur für Arbeit das Arbeits­lo­sengeld um 30 Tage gemindert, weil er sich erst 2 Wochen vor dem Ende seines Kranken­geld­bezuges arbeitssuchend gemeldet hatte. Der Zeitpunkt, ab dem er kein Krankengeld mehr erhalten würde, war ihm jedoch schon 3 Monate zuvor bekannt – er hätte sich daher ein Vierteljahr früher bei der Bundesagentur melden müssen. Der Betroffene klagte gegen die Kürzung seines Arbeits­lo­sen­geldes und erklärte, er spreche nicht gut deutsch und habe eine Mitteilung der AOK, in der er u.a. auf seine Pflicht zur frühzeitigen Meldung beim Arbeitsamt hingewiesen worden war, nicht verstanden. Auch der Beratungs­service der Krankenkasse habe ihn nicht auf die erheblichen finanziellen Folgen einer verspäteten Meldung bei der Bundesagentur aufmerksam gemacht.

Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers. Bei Kranken­geldbezug nehme die Krankenkasse die Funktion des Arbeitsgebers wahr und müsse ihre Versicherten umfassend und verständlich informieren. Dazu gehöre auch, auf die Gefahr einer erheblichen Minderung des Anspruchs auf Arbeits­lo­sengeld bei verspäteter Meldung unmiss­ver­ständlich hinzuweisen. Allgemein gehaltene Hinweise auf mögliche finanzielle Nachteile genügten nicht. Sei die Belehrung nicht konkret genug, dürfe der Versicherte nicht durch die Minderung seines Arbeits­lo­sen­geldes bestraft werden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 31/06 des LSG Hessen vom 14.06.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2532

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI