21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 3503

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Urteil14.12.2006

Gang zur Toilette im Krankenhaus ist nicht unfall­ver­sichert

Ein Unfall, der sich in einem Kranken­h­aus­zimmer auf dem Weg zur Toilette ereignet, ist in der Regel nicht versichert. Ausnahmen sind nur bei besonderen kranken­haus­ty­pischen Gefahren möglich. Das entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Im aktuellen Fall war eine damals 76jährige in ihrem Klinikzimmer ohne ersichtlichen Grund gestürzt, als sie zur Toilette gehen wollte. Sie zog sich dabei einen Oberschen­kel­halsbruch zu.

Die zuständige Berufs­ge­nos­sen­schaft weigerte sich, die Kosten der Operation und Behandlung des Bruchs zu tragen, da der Weg zur Toilette eine private und keine versicherte Tätigkeit sei. Nachdem sie in erster Instanz unterlegen war, gaben die Darmstädter Richter ihr nun Recht. Der Toilettengang im Krankenhaus gehöre zu den sogenannten "eigen­wirt­schaft­lichen" und damit nicht versicherten Tätigkeiten wie Schlafen und Essen. Die Behand­lungs­kosten des Bruchs habe daher nicht die Berufs­ge­nos­sen­schaft, sondern die Krankenkasse zu tragen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 60/06 des LSG Hessen vom 14.12.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3503

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI