18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 1940

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Urteil20.10.2005

Messe-Hostessen sind Arbeit­neh­me­rinnenFrankfurter Vermittlungs-Agentur muss für Hostessen Sozia­l­ver­si­cherung abführen

Hostessen, die bei Messen oder ähnlichen Veranstaltungen entsprechend den Anweisungen ihrer Kunden Waren präsentieren, Gäste betreuen, Getränke servieren u.ä. sind von der sie vermittelnden Agentur als Arbeit­neh­me­rinnen zu behandeln und müssen sozia­l­ver­sichert werden. Gleiches gilt natürlich auch für männliche Hosts.

Mit diesem Urteil hat das Hessische Landes­so­zi­al­gericht ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt aufgehoben, das die Hostessen als Selbständige ohne Sozia­l­ver­si­che­rungs­pflicht betrachtet hatte.

Im vorliegenden Fall ging es um 20 Hostessen, die über eine Frankfurter Messe-Agentur vermittelt und als selbständige Gewer­be­treibende behandelt wurden. Aufgrund einer Betriebsprüfung hatte der Renten­ver­si­che­rungs­träger Beitrags­zah­lungen für die Messe-Hostessen verlangt. Die Agentur hatte mit dem Argument widersprochen, die Hostessen (überwiegend Studentinnen) hätten ordnungsgemäß ein Gewerbe angemeldet und handelten als Selbständige.

Das Landes­so­zi­al­gericht kam demgegenüber zu dem Schluss, dass die von der Agentur vermittelten Hostessen keine selbstbestimmte, nach eigenen Vorstellungen geplante Arbeit leisteten, sondern weitgehend weisungs­ge­bunden tätig geworden seien. So seien sie bei ihren Einsätzen einem genau festgelegten Reglement unterworfen, zu dem das äußere Erschei­nungsbild (Lippenstift, Nagellack, keine offenen Haare etc.), bestimmte Verhal­tens­weisen (kein Handy, keine Zigaretten, vorgegebene Formulierungen im Umgang mit Kunden), vorgegebene Einsatzzeiten u.a.m. gehöre. Insofern habe die Agentur ihnen gegenüber Weisungsrechte ausgeübt, die Ort, Zeit, Dauer und Art des Arbeits­ein­satzes regelten. Ein unter­neh­me­risches Risiko, das Kennzeichen von selbständiger Tätigkeit sei, hätten die Hostessen ebenfalls nicht getragen.

Die Tatsache, dass die Studentinnen ein Gewerbe als Hostessen angemeldet hatten, kann nach Auffassung des Landes­so­zi­al­ge­richts zwar als beiderseitiger Wille der Vertragspartner, die Tätigkeit als selbstständig zu behandeln, angesehen werden. Dieser Wille allein mache jedoch aus einem tatsächlich abhängigen Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis keine selbstständige Tätigkeit.

Quelle: Pressemitteilung des LSG Hessen vom 20.02.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1940

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI