18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Geldbörse mit einer Gesundheitskarte von einer deutschen Krankenversicherung.

Dokument-Nr. 1086

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Hessisches Landessozialgericht Beschluss01.09.2005

Keine Kostenübernahme für „Viagra“

Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für das Potenzmittel „Viagra“ oder vergleichbare Medikamente zu übernehmen. Dies stellte das Landes­so­zi­al­gericht Darmstadt in einer jetzt veröf­fent­lichten Entscheidung klar.

Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt/M, das bereits entschieden hatte, dass die gesetzliche Kranken­ver­si­cherung keine Versorgung mit Arzneimitten übernehmen müsse, „die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz“ dienten.

Die Darmstädter Richter führten ergänzend aus, dass durch das Gesund­heits­mo­der­ni­sie­rungs­gesetz seit 1. Januar 2004 sämtliche Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung ausgeschlossen seien.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts com 10.10.2005

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