15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 1382

Drucken
Urteil09.09.2005Hessisches LandessozialgerichtL 7/10 AL 184/04
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Urteil09.09.2005

Arbeits­lo­sengeld: Keine Sperrzeit nach befristetem Arbeits­ver­hältnis

Die Kündigung eines unbefristeten Arbeits­ver­hält­nisses und die anschließende Aufnahme eines befristeten Arbeits­ver­hält­nisses berechtigt die Bundesagentur nicht in jedem Falle zur Verhängung einer Sperrzeit. In einem jetzt veröf­fent­lichten Urteil bestätigte das Landes­so­zi­al­gericht in Darmstadt damit die bereits von dem Sozialgericht Frankfurt/M. vertretene Auffassung.

Der Fall: Die lange Jahre als Buchhalterin tätige Klägerin war nach einer Zeit der Arbeits­lo­sigkeit als Bürohilfe mit einem Monatsgehalt von ca. 1.120.- € .beschäftigt. Dieses Arbeits­ver­hältnis kündigte sie und nahm unmittelbar anschließend eine befristete Beschäftigung als Buchhalterin mit einem Monatsgehalt von ca. 2.500.- € auf. Nach dem Ende dieser Beschäftigung lehnte die Bundesagentur für Arbeit den Antrag auf Arbeits­lo­sengeld ab. Die Klägerin habe ihre Arbeits­lo­sigkeit selbst herbeigeführt, da sie ihre frühere unbefristete Beschäftigung gekündigt habe.

Dieser Meinung folgten weder das Sozialgericht noch das Landes­so­zi­al­gericht. Die Richter führten aus, die Klägerin habe einen wichtigen Grund für den Wechsel in das befristete Arbeits­ver­hältnis gehabt. Dieser sei zum einen in den sehr unter­schied­lichen finanziellen Arbeits­be­din­gungen zu sehen. Zum anderen gehöre zur Berufsfreiheit des Arbeitnehmers auch, bei unzumutbaren Arbeits­be­din­gungen die Chance ergreifen zu können, einen besseren Arbeitsplatz zu erhalten. Wenn das Gesetz einem Arbeitslosen ausdrücklich auch die Aufnahme eines befristeten Arbeits­ver­hält­nisses zumute, könne die Bundesagentur einen Arbeitnehmer, der von sich aus ein befristetes Arbeits­ver­hältnis eingehe, nicht mit einer Sperrzeit bestrafen.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen LSG vom 30.11.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1382

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI