20.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
20.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 3066

Drucken
Beschluss09.08.2006Hessisches LandessozialgerichtL 7 SO 23/06 ER
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Beschluss09.08.2006

Sozialhilfe wird nicht nach Hause geliefertOhne gesundheitliche Einschränkung keine Zustellung

Sozialhilfe-Empfänger können sich die Leistungen der Grundsicherung auf ein Konto überweisen lassen oder es an ihrem Wohnort, beim Sozialamt oder im Rathaus, abholen. Ein Anspruch darauf, dass die Sozialhilfe direkt zur Wohnung zugestellt wird, besteht nicht - es sei denn, der Empfänger ist durch gesundheitliche Einschränkungen gehindert, die Leistungen selbst abzuholen. Das entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Im vorliegenden Fall hatte ein heute 73jähriger Mann aus Wiesbaden darauf bestanden, dass ihm die Sozialhilfe direkt an seine Wohnungsadresse zugestellt wird. Er besaß kein Konto, auf das das Geld hätte überwiesen werden können. Da er keine gesund­heit­lichen Einschränkungen geltend gemacht hatte, lehnte die Stadt Wiesbaden die Zustellung direkt zur Wohnung ab. In dem daraufhin angestrengten Eilverfahren gaben die Richter beider Instanzen der Stadt recht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 47/06 des LSG Hessen vom 18.09.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3066

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI