Hessisches Landessozialgericht Beschluss26.10.2005
"Überleben" ohne Sozialhilfe berechtigt nicht zur Ablehnung von ALG II
Wer monatelang ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe gelebt hat, zeigt nicht automatisch, dass er über Einkommen oder Vermögen verfügt, das den Anspruch auf das Arbeitslosengeld II ausschließt.
Mit dieser Begründung sprach das Landessozialgericht in Darmstadt einer alleinerziehenden Mutter vorläufig Arbeitslosengeld II zu.
Der Fall: Der zuständige kommunale Träger lehnte den Antrag der Mutter ab, da nach ihren Angaben zur Vermögenssituation - teilweise unter 200 € monatlich - nicht nachvollziehbar sei, wie damit der Lebensunterhalt gesichert worden sei. Es müsse davon ausgegangen werden, dass weiteres Einkommen oder Vermögen vorhanden sei.
Anders als das Sozialgericht gaben die Darmstädter Richter der Mutter Recht. Aus der Tatsache, dass sie ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe bestritten habe, könne nicht geschlossen werden, dass andere Einnahmen oder Vermögen vorhanden seien. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte vorlägen, die auf verschwiegenes Einkommen hindeuteten, seien Zweifel an der Hilfebedürftigkeit berechtigt. Das schlichte Behaupten von vorhandenem Vermögen oder weiteren Einkünften sei nicht ausreichend.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2005
Quelle: Pressemitteilung des Hessischen LSG v. 08.11.2005