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Dokument-Nr. 1213

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Beschluss26.10.2005Hessisches LandessozialgerichtL 7 AS 65/05 ER
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Hessisches Landessozialgericht Beschluss26.10.2005

"Überleben" ohne Sozialhilfe berechtigt nicht zur Ablehnung von ALG II

Wer monatelang ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe gelebt hat, zeigt nicht automatisch, dass er über Einkommen oder Vermögen verfügt, das den Anspruch auf das Arbeits­lo­sengeld II ausschließt.

Mit dieser Begründung sprach das Landes­so­zi­al­gericht in Darmstadt einer allein­er­zie­henden Mutter vorläufig Arbeits­lo­sengeld II zu.

Der Fall: Der zuständige kommunale Träger lehnte den Antrag der Mutter ab, da nach ihren Angaben zur Vermö­gens­si­tuation - teilweise unter 200 € monatlich - nicht nachvollziehbar sei, wie damit der Lebensunterhalt gesichert worden sei. Es müsse davon ausgegangen werden, dass weiteres Einkommen oder Vermögen vorhanden sei.

Anders als das Sozialgericht gaben die Darmstädter Richter der Mutter Recht. Aus der Tatsache, dass sie ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe bestritten habe, könne nicht geschlossen werden, dass andere Einnahmen oder Vermögen vorhanden seien. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte vorlägen, die auf verschwiegenes Einkommen hindeuteten, seien Zweifel an der Hilfe­be­dürf­tigkeit berechtigt. Das schlichte Behaupten von vorhandenem Vermögen oder weiteren Einkünften sei nicht ausreichend.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen LSG v. 08.11.2005

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