18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 8722

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Beschluss28.09.2009

Hartz IV-Empfänger erhält keine neuen RolllädenGesund­heits­be­schwerden infolge defekter Rollläden nicht plausibel

Ein Hartz IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf die umgehende Reparatur defekter Rollläden. Eine Eilebe­dürf­tigkeit besteht auch dann nicht, wenn Gesund­heits­be­schwerden angeblich auf die defekten Rollläden zurückzuführen sind. Dies entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Im zugrunde liegenden Fall hatten die Richter über den Antrag eines Mannes aus Offenbach zu entscheiden, der Hartz IV-Leistungen erhält. Der 62-Jährige lebt mit seiner Familie in einer Eigen­tums­wohnung. Im April beantragte er die Übernahme der Reparaturkosten bzw. die Erneuerung von zwei defekten Rollläden. Weil diese nicht mehr schließen, leide er unter Schlaflosigkeit, Fluglärm sowie einer gestörten Privatsphäre. Hierdurch sei seine Gesundheit bereits beeinträchtigt.

Rollläden sind kein dringend notwendiger Erhal­tungs­ge­genstand

Die Arbeitsagentur lehnte die Kostenübernahme ab. Zur Begründung erklärte sie, dass nur jedes zweite Wohnhaus Rollläden habe. Ein Rollladen sei daher kein dringend notwendiger Erhal­tungs­ge­genstand von Wohnraum.

Reparatur

Reparatur besteht nicht'> Hartz IV-Empfänger haben Anspruch auf Erstattung angemessener Unter­kunfts­kosten. Bei selbstgenutztem Wohneigentum umfasst dies Aufwendungen, die zu dessen Erhalt geeignet und erforderlich sind. Ob dies auch für die Reparatur defekter Rollläden gilt, beurteilte das Hessische Landes­so­zi­al­gericht als fraglich. Jedenfalls aber bestehe keine Eilbe­dürf­tigkeit. Denn es sei nicht plausibel, dass die vom Kläger beklagten Gesund­heits­be­schwerden auf die defekten Rollläden zurückzuführen seien. Diese Auffassung sei gegebenenfalls – so die Richter - in einem Haupt­sa­che­ver­fahren zu überprüfen. Vor dieser Klärung sei die Arbeitsagentur mangels Eilbe­dürf­tigkeit jedenfalls nicht zu einer Kostenübernahme zu verpflichten.

Quelle: ra-online, Hessisches LSG

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss8722

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI